Abschluss

BU-Abschluss: Ablauf vom Angebot bis zur Police Schritt für Schritt

Der Abschluss einer BU ist kein Klick, sondern eine Folge von Schritten mit Wartezeiten dazwischen. Wer sie kennt, weiß, wann er etwas entscheiden muss und wann er nur abwarten kann.

Redaktion BU-Kosten.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Der Ablauf im Überblick
  2. Schritt 1 und 2: Bedarf klären und Angebote holen
  3. Schritt 3: Die anonyme Risikovoranfrage
  4. Schritt 4: Der Antrag und die Gesundheitsangaben
  5. Schritt 5: Die Antragsprüfung
  6. Schritt 6: Police prüfen und Widerruf
  7. Was kostet der Abschluss?
  8. Was Sie in der Wartezeit tun können
  9. Sonderfälle im Ablauf
  10. Häufige Stolpersteine im Ablauf
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Weg führt von Bedarf und Beitragsspanne über Angebote, Antrag und Antragsprüfung bis zur Police; erst mit der Annahme des Antrags besteht Versicherungsschutz.
  • Die Gesundheitsfragen sind Teil des Antrags; Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein (§ 19 VVG). Zur Klärung vorab gibt es die anonyme Risikovoranfrage über einen Vermittler.
  • Nach Erhalt der Unterlagen gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen; die Erstprämie wird erst nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang des Versicherungsscheins fällig (§ 152 VVG).
  • Wie lange die Antragsprüfung dauert, hängt vom Versicherer und Ihrer Vorgeschichte ab; eine feste Dauer nennen wir nicht.

Ein BU-Abschluss läuft in fünf Schritten ab: Bedarf klären, Angebote einholen, Antrag mit Gesundheitsfragen stellen, Antragsprüfung durch den Versicherer abwarten und die Police prüfen. Erst mit der Annahme des Antrags besteht Versicherungsschutz; danach gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen (§ 152 VVG). Garantien für die Annahme gibt es nicht. Stand: Oktober 2026.

Der Ablauf im Überblick

Zwischen dem ersten Gedanken an eine BU und der Police liegen mehrere Etappen. Manche erledigen Sie am Schreibtisch in wenigen Minuten, andere liegen in der Hand des Versicherers. Die Tabelle zeigt, wer in welcher Etappe am Zug ist. Wie lange einzelne Phasen dauern, hängt vom Anbieter und Ihrer Vorgeschichte ab; Zeitangaben nennen wir deshalb nicht.

Etappen des BU-Abschlusses und Verantwortlichkeit. Eigene Darstellung nach VVG (§§ 7, 19, 152, 213), Stand: Oktober 2026; kein Rechtsrat.
EtappeWer ist am Zug?Ergebnis
1. Bedarf und BudgetSieWunschrente, Endalter, Beitragsrahmen
2. Angebote und VergleichSie, auf Wunsch ein ExperteMehrere Angebote auf gleicher Basis
3. (Optional) RisikovoranfrageVermittler, anonymEinschätzung der Versicherer vor dem Antrag
4. Antrag und GesundheitsangabenSieUnterschriebener oder digital gesendeter Antrag
5. AntragsprüfungVersichererAnnahme, Annahme mit Änderungen oder Ablehnung
6. Police und WiderrufSiePrüfung der Unterlagen, Widerrufsfrist 30 Tage

Schritt 1 und 2: Bedarf klären und Angebote holen

Am Anfang stehen drei Zahlen: die gewünschte Rente, das Endalter und der Betrag, den Sie monatlich zahlen können. Für die Rente gilt als Faustregel, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern, wobei Versicherer die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts begrenzen (Finanztip, 27.05.2026); die Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Den persönlichen Orientierungswert rechnet der BU-Rentenhöhe-Rechner. Das Endalter legt fest, bis wann die Rente gezahlt wird; ideal ist laut Finanztest die Regelaltersgrenze, derzeit 67 Jahre (19.05.2026). Beides bestimmt den Beitrag. In unserer Erhebung (24.10.2026) lagen die Netto-Zahlbeiträge im Standardprofil bei 41,70 € bis 297,57 € pro Monat.

Mit diesen Eckdaten holen Sie Angebote ein. Achten Sie darauf, dass alle Angebote dieselben Eckdaten verwenden, sonst vergleichen Sie Unterschiedliches. Einen ersten Eindruck vom Preisrahmen liefert der BU-Beitrags-Schätzer; ob Sie online oder mit Beratung weitermachen, erörtern wir auf den Seiten BU online abschließen und BU-Beratung.

Vor Ihrer Vertragserklärung muss Ihnen der Versicherer die Vertragsbestimmungen und die vorgeschriebenen Informationen in Textform mitteilen (§ 7 Abs. 1 VVG). Lesen Sie sie, bevor Sie den Antrag abschicken. Beim telefonischen Abschluss darf das ausnahmsweise nachgeholt werden – ein guter Grund, die Unterlagen vorher anzufordern.

Schritt 3: Die anonyme Risikovoranfrage

Wer Vorerkrankungen oder Behandlungen in der Vorgeschichte hat, stellt den Antrag besser nicht ins Blaue. Der Vermittler fragt dann bei mehreren Versicherern an, ohne Ihren Namen zu nennen, und erhält deren Einschätzung: Annahme zu normalen Bedingungen, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht. Erst danach wird ein Antrag gestellt. Der Vorteil: Eine Ablehnung steht nicht unter Ihrem Namen im Antragsverlauf. Wie das Verfahren konkret abläuft, beschreibt BU-Vorerkrankung.de. Wir selbst stellen weder Gesundheitsfragen noch bewerten wir Gesundheitsangaben.

Wann die Voranfrage sinnvoll istSie ist freiwillig und nicht bei jedem nötig. Wer sich bei den Antragsfragen sicher ist, kann direkt beantragen. Wer unsicher ist, wie weit zurück eine Frage reicht oder was „gefahrerheblich“ ist, spart sich mit der Voranfrage Risiken.

Schritt 4: Der Antrag und die Gesundheitsangaben

Der Antrag enthält Angaben zu Person, Beruf, Rente und Laufzeit sowie die Gesundheitsfragen des Versicherers. Wir geben hier bewusst keine Beispiele für diese Fragen wieder, weil sie je Anbieter unterschiedlich lauten und weil wir keine Gesundheitsfragen stellen. Rechtlich gilt: Sie müssen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt und die für seine Entscheidung erheblich sein können (§ 19 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss Sie dazu gesondert in Textform auf die Folgen einer Pflichtverletzung hinweisen (§ 19 Abs. 5).

Die Folgen sind ernst genug, dass Sorgfalt lohnt. Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer zurücktreten (§ 19 Abs. 2); bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt ihm die Kündigung mit Monatsfrist. Seine Rechte muss er innerhalb eines Monats ab Kenntnis geltend machen und sie erlöschen nach 5 Jahre, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre (§ 21 Abs. 1, 3 VVG). Bei arglistiger Täuschung entfällt die Leistungspflicht stets (§ 21 Abs. 2). Das ist keine Drohung, sondern der Grund, warum Antragsfragen nie nebenbei beantwortet werden sollten. Eine Garantie, dass Angaben später nicht beanstandet werden, gibt es nicht; vollständige, belegte Angaben schützen Sie.

Zusätzlich holt der Versicherer meist eine Einwilligung ein, mit der er Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenhäusern oder Kassen erheben darf. Das ist nur mit Ihrer Einwilligung zulässig und nur, soweit die Daten für die Risikobeurteilung erforderlich sind. Sie können der Erhebung widersprechen oder verlangen, dass für jede einzelne Erhebung gesondert eingewilligt wird; der Versicherer muss Sie über diese Rechte informieren (§ 213 VVG).

Schritt 5: Die Antragsprüfung

Jetzt arbeitet der Versicherer. Er prüft Ihre Angaben, kann Rückfragen stellen oder Unterlagen anfordern, und entscheidet am Ende über den Antrag. Mögliche Ergebnisse sind die Annahme zu den beantragten Bedingungen, die Annahme mit Änderungen, etwa einem Beitragszuschlag oder einem Leistungsausschluss für einen bestimmten Umstand, oder die Ablehnung. Bei Änderungen entscheiden Sie neu: Sie können annehmen, nachverhandeln oder ablehnen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen.

Gerade in diesem Schritt sollte Ihr Experte erreichbar sein. Er kann einordnen, ob ein Zuschlag üblich ist, ob sich andere Anbieter anders verhalten und ob ein Ausschluss verhandelbar ist. Zu Annahme, Zuschlag und Ausschluss berät Sie der Experte.

Schritt 6: Police prüfen und Widerruf

Mit der Police erhalten Sie die Vertragsunterlagen. Prüfen Sie sie sofort gegen Ihr Angebot: Rente, Endalter, Beitrag, Dynamik, vereinbarte Klauseln. Für Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten über § 176 VVG die Regeln der Lebensversicherung entsprechend, und damit eine Widerrufsfrist von 30 Tagen; das Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss (§ 152 Abs. 1 VVG). Die Erstprämie wird erst nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang des Versicherungsscheins fällig (§ 152 Abs. 5). Der Widerruf braucht keine Begründung; eine Erklärung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, genügt (§ 8 Abs. 1 VVG).

Tag 0: Police erhalten

Datum notieren. Ab hier läuft die Widerrufsfrist, sofern Ihnen die vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Woche 1: Abgleich

Angebot und Police Zeile für Zeile vergleichen. Abweichungen schriftlich beim Vermittler oder Versicherer ansprechen.

Bis Tag 30: Entscheiden

Behalten oder widerrufen. Danach ist eine Beendigung nur noch durch Kündigung möglich.

Was kostet der Abschluss?

Der Vertrag kostet den laufenden Beitrag. Die Spanne hängt von Beruf, Alter und Rente ab: Mit 25 Jahren lag der Beitrag in unserer Erhebung rund 6 bis 10 % niedriger als mit 30 Jahren (Faktor 0,90 bis 0,94), mit 40 Jahren rund 15 bis 26 % höher als mit 30 Jahren (Faktor 1,15 bis 1,26). Der Kontakt zu einem Partner-Experten über uns ist für Sie kostenlos; wie Vermittler vergütet werden, beschreibt die Seite BU-Beratung. Ob der Zahlbeitrag stabil bleibt, hängt vom Tarif ab; der Tarifbeitrag bildet die Obergrenze (Finanztip, 27.05.2026), mehr dazu bei Netto- und Bruttobeitrag.

Was Sie in der Wartezeit tun können

Zwischen Antrag und Entscheidung liegt eine Phase, in der Sie nichts beschleunigen können, aber einiges beachten sollten. Halten Sie Unterlagen bereit, falls der Versicherer nachfragt, und beantworten Sie Rückfragen zügig und vollständig. Verändert sich in dieser Zeit etwas, das nach den Antragsfragen anzeigepflichtig wäre, teilen Sie es dem Vermittler mit, bevor der Vertrag zustande kommt. Schließen Sie in der Zwischenzeit keine Parallelverträge ab, ohne den Vermittler zu informieren, denn Doppelanträge erschweren die Beurteilung und sind selten hilfreich. Bestehende Verträge kündigen Sie erst, wenn die neue Police vorliegt und Sie sie geprüft haben, nicht vorher.

Die Dauer der Prüfung lässt sich nicht sicher vorhersagen. Je einfacher das Profil, desto schneller geht es erfahrungsgemäß; je mehr Auskünfte Ärzte oder Kassen erteilen müssen, desto länger. Wir nennen bewusst keine Wochenzahl, weil wir dazu keine Primärquelle ausgewertet haben. Fragen Sie Ihren Experten, womit er bei Ihrem Antrag rechnet.

Sonderfälle im Ablauf

Berufsstarter und Studierende durchlaufen dieselben Schritte, aber mit anderen Eckdaten: Das Eintrittsalter ist niedrig, der Beruf noch nicht festgelegt. Eine Besonderheit ist, dass die Berufsklasse sich später ändern kann; was dann gilt, regeln die Vertragsklauseln. Selbstständige müssen häufig zusätzliche Angaben zu Einkommen und Betrieb machen; die Details klärt der Experte mit Ihnen. Wechsel aus einem bestehenden Vertrag sind eine eigene Frage: Die Gesundheitsfragen werden dann neu gestellt, und der alte Schutz sollte nicht enden, bevor der neue steht.

In allen Fällen gilt: Wer die Etappen kennt, kann an den entscheidenden Stellen innehalten, statt dem Ablauf zu folgen. Das erste und wichtigste Innehalten ist vor dem Antrag; das zweite bei der Police.

Häufige Stolpersteine im Ablauf

  • Antrag vor der Voranfrage abgeschickt: Ist ein Antrag erst einmal gestellt, lässt er sich nicht mehr anonym klären.
  • Angebote nicht vergleichbar: unterschiedliche Rente, Endalter oder Dynamik in den Angeboten.
  • Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantwortet: Wer Unterlagen hat, sollte sie nutzen, bevor er antwortet.
  • Police nicht gelesen: Abweichungen vom Angebot fallen sonst erst im Ernstfall auf.
  • Widerrufsfrist übersehen: Die 30 Tage beginnen mit Erhalt der Unterlagen, nicht mit dem Antrag.

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Häufige Fragen

Wie läuft ein BU-Abschluss ab?

Sie klären Bedarf und Budget, holen Angebote ein, stellen den Antrag mit den Gesundheitsfragen, geben die Einwilligung zur Datenerhebung, der Versicherer prüft den Antrag und entscheidet über Annahme, Annahme mit Änderungen oder Ablehnung. Mit der Police beginnt die 30-tägige Widerrufsfrist.

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Grundsätzlich ab dem im Vertrag vereinbarten Versicherungsbeginn, wenn der Versicherer den Antrag angenommen hat. Bis zur Annahme besteht in der Regel kein Schutz. Den genauen Beginn nennt die Police.

Was passiert mit meinen Gesundheitsdaten im Antrag?

Der Versicherer darf Daten bei Ärzten, Krankenhäusern, Kassen oder anderen Stellen nur erheben, wenn Sie eingewilligt haben und die Daten für die Risikobeurteilung erforderlich sind. Sie können widersprechen oder verlangen, dass für jede Erhebung gesondert eingewilligt wird (§ 213 VVG).

Was ist die anonyme Risikovoranfrage?

Ein Vermittler fragt bei Versicherern ohne Ihren Namen an, wie diese Ihre Angaben bewerten würden. Erst wenn das Ergebnis passt, folgt der Antrag. Der Experte erklärt das Verfahren im kostenlosen Gespräch.

Kann ich den Vertrag nach dem Abschluss noch widerrufen?

Ja, innerhalb von 30 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss (§ 152 Abs. 1 VVG). Maßgeblich sind die Angaben in Ihren Unterlagen.

Quellen

  1. § 7 VVG – Information des Versicherungsnehmers – abgerufen 25.10.2026
  2. § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
  3. § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
  4. § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers – abgerufen 25.10.2026
  5. § 213 VVG – Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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