BU-Lexikon: Kosten, Beitrag, Rentenhöhe und Steuer A–Z
Von „80-Prozent-Regel“ bis „Überschussbeteiligung“: Hier finden Sie die Begriffe rund um die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung, Beitrag, Rentenhöhe und Steuer – mit Zahl, Paragraf und Stand Oktober 2026.
- 80-Prozent-Regel
- Faustregel, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts als BU-Rente abzusichern (Finanztip, Stand 27.05.2026). Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttos. Mehr dazu →
- Abgekürzte Leibrente
- Rente, die nur bis zu einem Endalter gezahlt wird, wie die BU-Rente bis 67. Der Ertragsanteil richtet sich nach der Laufzeit, z. B. 21 % bei 20 Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV). Mehr dazu →
- Altersfaktor
- Verhältnis des Beitrags bei einem Alter zum Beitrag bei 30 Jahren. In unserer Erhebung (24.10.2026) lag er bei 25 Jahren zwischen 0,90 und 0,94 und bei 40 Jahren zwischen 1,15 und 1,26. Mehr dazu →
- Anzeigepflicht
- Pflicht, die Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Verletzung kann der Versicherer zurücktreten; seine Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§§ 19, 21 VVG). Mehr dazu →
- Basisrente
- Altersvorsorgevertrag mit eigenem Steuerregime (früher Rürup-Rente). Ein BU-Baustein ist möglich, wenn der Vertrag die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bb EStG erfüllt: lebenslange Leibrente, Versicherungsfall bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Mehr dazu →
- Beitragsdynamik
- Vereinbarung, dass der Beitrag regelmäßig steigt, damit die Absicherung der Inflation folgt. Finanztip stellt sie der Leistungsdynamik gegenüber (Stand 27.05.2026). Die Kosten zeigt die Seite zur Dynamik. Mehr dazu →
- Beitragsrückgewähr
- Tarifbaustein, bei dem Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Was genau gilt, regeln die Bedingungen; der Baustein verändert den Beitrag. Mehr dazu →
- Berufsgruppe
- Risikoklasse, in die ein Rechner oder Versicherer einen Beruf einordnet. Sie bestimmt maßgeblich den Preis; Rechner arbeiten teils mit Preisstufen, und viele Berufe landen auf demselben Preis. Mehr dazu →
- Berufsschutz (gesetzliche Rente)
- Rente schon, wenn der bisherige Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich möglich ist. Gilt nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Mehr dazu →
- Bruttobeitrag
- Siehe Tarifbeitrag: die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, Stand 27.05.2026). Mehr dazu →
- Eintrittsalter
- Alter bei Vertragsbeginn. Je niedriger, desto günstiger der Beitrag; in unserer Erhebung lag er mit 40 Jahren 15 bis 26 % über dem mit 30. Mehr dazu →
- Endalter
- Alter, bis zu dem die BU-Rente gezahlt wird; Stiftung Warentest rät zu einer Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze, derzeit 67. Manche Rechner begrenzen das Endalter je nach Beruf (z. B. auf 55–65). Mehr dazu →
- Ertragsanteil
- Der Teil einer privaten Rente, der als Ertrag versteuert wird. Bei lebenslanger Rente mit Beginn im Alter 65 oder 66 sind es 18 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Mehr dazu →
- Erwerbsminderungsrente
- Gesetzliche Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit (§ 43 SGB VI); die durchschnittliche neue Rente lag 2024 bei 1.041 €. Mehr dazu →
- Gesundheitsfragen
- Fragen im Antrag zu Erkrankungen und Behandlungen. Die Beiträge in Online-Rechnern wie in unserer Erhebung gelten ohne Beantwortung der Gesundheitsfragen für gesunde Personen. Mehr dazu →
- Grenzsteuersatz
- Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Unsere Steuerrechner nutzen ihn als Annahme für eine Größenordnung, nicht für eine Steuerberechnung. Mehr dazu →
- Höchstbetrag (sonstige Vorsorgeaufwendungen)
- 2.800 € je Jahr, bei Beihilfe oder steuerfreiem Arbeitgeberzuschuss 1.900 €; gemeinsam für Kranken-, Pflege- und BU-Beiträge (§ 10 Abs. 4 EStG). Mehr dazu →
- Karenzzeit
- Wartezeit zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Leistungsbeginn. Finanztip nennt sechs Monate bis zwei Jahre und rät eher davon ab (Stand 27.05.2026). Mehr dazu →
- Lebenslange Leibrente
- Rente, die bis zum Tod gezahlt wird. Der Ertragsanteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab, z. B. 34 % bei 45 und 18 % bei 65 oder 66 Jahren. Mehr dazu →
- Mitte (Datenseite)
- Median der Rechner-Mittelwerte je Beruf in unserer Erhebung. Sie beschreibt nur die abgefragten Rechner und ist keine Marktmitte. Mehr dazu →
- Nettobeitrag (Zahlbeitrag)
- Beitrag, den Versicherte tatsächlich zahlen, nachdem erwartete Überschüsse angerechnet wurden. Er ist nicht garantiert und kann bis zum Tarifbeitrag steigen. Mehr dazu →
- Orientierungswert
- Rechenwert, der keine Beratung ersetzt: Netto mal gewähltem Anteil (Standard 80 %), zuzüglich weiterlaufender Beiträge. Er ist kein Versicherungsbedarf. Mehr dazu →
- Rentenfaktor
- Verhältnis des Beitrags bei einer Rentenhöhe zum Beitrag bei 1.500 €. In unserer Erhebung: 0,67 bei 1.000 € und 1,33 bei 2.000 €. Mehr dazu →
- Risikovoranfrage
- Anonyme Anfrage bei Versicherern, bevor ein Antrag gestellt wird; sie zeigt, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annehmen würde. Sie übernimmt auf Wunsch ein Experte aus unserem Partnernetzwerk. Mehr dazu →
- Sofortrabatt
- Nachlass auf den Beitrag, den ein Rechner bereits im angezeigten Zahlbeitrag berücksichtigt. In unserer Erhebung bei einem Rechner enthalten. Mehr dazu →
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Steuerliche Gruppe, zu der Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherung zählen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG); sie teilen sich den Höchstbetrag mit Kranken- und Pflegebeiträgen. Mehr dazu →
- Spreizung
- Teuerster geteilt durch günstigsten Wert für denselben Beruf und dasselbe Profil. In unserer Erhebung im Median das 1,4-Fache, maximal das 2,3-Fache. Mehr dazu →
- Standardprofil
- Unser Messprofil: 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € BU-Rente, Endalter 67 (66, wenn ein Rechner 67 nicht zulässt), ohne Dynamik, monatliche Zahlung, Gesundheitsfragen nicht beantwortet. Mehr dazu →
- Starter-Option
- Tarifoption, die den Anfangsbeitrag für einige Jahre senkt. Bei einem Rechner war sie vorausgewählt; wir haben sie für die Erhebung abgewählt. Mehr dazu →
- Tarifbeitrag
- Bruttobeitrag: die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf. Bei einem Rechner lag er konstant beim 1,515-Fachen des Zahlbeitrags. Mehr dazu →
- Überschussbeteiligung
- Anteil der Versicherten an den Überschüssen des Versicherers; bei der BU senkt er den Zahlbeitrag unter den Tarifbeitrag. Er ist nicht garantiert. Mehr dazu →
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