Rentenhöhe

BU und Familie: Welche Rente Partner und Kinder wirklich brauchen

Mit Kindern wird aus der Frage „Was brauche ich?“ die Frage „Was brauchen wir?“. Das verändert Rentenhöhe, Reihenfolge und Zeitpunkt der BU.

Redaktion BU-Kosten.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Was sich mit Kindern ändert
  2. Wer in der Familie zuerst versichert wird
  3. Eine Modellfamilie durchgerechnet
  4. Gesetzliche Absicherung: Was Familien nicht einfach voraussetzen sollten
  5. Elternzeit, Teilzeit und die Nachversicherung
  6. Kinder selbst absichern?
  7. Steuerlich: Zusammenveranlagung beachten
  8. Wenn das Budget nicht für alle reicht
  9. Typische Fehler von Familien bei der BU
  10. So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit Partner und Kindern steigt der Bedarf, weil viele Ausgaben unabhängig vom Einkommen weiterlaufen; die 80-Prozent-Faustregel (Finanztip, 27.05.2026) ist dann oft nur ein Startwert.
  • Zuerst abzusichern ist meist der Hauptverdiener; aber auch der zweite Verdienst und die Betreuungsleistung eines Elternteils haben finanzielle Folgen.
  • Zwei Verträge kosten zwei Beiträge: Im Modell mit zwei Berufen (Büro, Pflege) waren es zusammen rund 225 € pro Monat bei je 1.500 € Rente (eigene Erhebung, 24.10.2026).
  • Elternzeit und Teilzeit senken das versicherbare Einkommen; die Nachversicherung kann bei Geburt eines Kindes helfen, wenn der Vertrag sie vorsieht.

Mit Partner und Kindern sollte die BU-Rente so hoch sein, dass die Fixkosten der Familie auch bei Einkommensausfall weiterlaufen können. Als Startwert nennt Finanztip möglichst 80 % des Nettogehalts (27.05.2026); genauer ist das Haushaltsbudget. Zuerst abgesichert wird meist die Person, die das Haupteinkommen trägt; die Versicherer deckeln die Rente oft bei 60 bis 70 % des Bruttos.

Was sich mit Kindern ändert

Ohne Familie trägt ein Einkommensausfall zunächst eine Person. Mit Partner und Kindern wirkt er auf alle. Miete, Kita-Gebühren, Kleidung, Verpflegung, Mobilität – ein großer Teil der Ausgaben hängt nicht vom Gehalt ab, sondern von der Zahl der Menschen im Haushalt. Fällt das Einkommen weg, schrumpfen diese Posten nicht im selben Maß. Das ist der Grund, warum die 80-Prozent-Faustregel bei Familien oft knapp ausfällt: Sie geht vom bisherigen Netto aus, nicht von dem, was im Ernstfall weiterläuft. Wie die Regel entsteht und wo sie endet, steht auf der Seite 80 Prozent vom Netto.

Zugleich sollten Sie nicht übertreiben. Eine hohe Rente kostet fast proportional mehr Beitrag; in unserer Erhebung (24.10.2026) kosteten 2.000 € rund ein Drittel mehr (Faktor 1,33) im Vergleich zu 1.500 €. Und die Versicherer lassen nicht beliebig hohe Renten zu. Die Kunst liegt also darin, den Bedarf realistisch zu bestimmen und dann zu prüfen, was versicherbar und bezahlbar ist.

Wer in der Familie zuerst versichert wird

Die naheliegende Antwort lautet: der Hauptverdiener. Sie ist meist richtig, aber unvollständig. Die Tabelle zeigt typische Konstellationen und die Fragen, die sich jeweils stellen. Sie ersetzt kein Gespräch, strukturiert es aber.

Typische Familienkonstellationen und Prüffragen zur BU. Eigene Einordnung, kein Rechtsrat, Stand: Oktober 2026.
KonstellationWen betrifft ein Ausfall?Prüffrage
Alleinverdiener, Partner betreut KinderDie ganze Familie; Ausfall = nahezu kompletter EinkommensverlustIst die Rente so hoch wie nötig und versicherbar? Gibt es einen Anspruch auf gesetzliche Rente?
Zwei Einkommen, ähnlich hochJeder Ausfall halbiert das EinkommenReicht ein Einkommen für die Fixkosten? Wenn nein: beide absichern.
Hauptverdienst und TeilzeitDer Hauptverdienst trägt, der Zweitverdienst ergänztHauptverdiener mit hoher Rente, Zweitverdienst mit kleinerer.
AlleinerziehendEs gibt keinen zweiten Verdienst als PufferRente nahe am Budget, Beitrag trotzdem tragbar? Nachversicherung einplanen.

Der zweite Verdienst und die Betreuungsleistung werden oft vergessen. Wer in Teilzeit arbeitet, hat ein geringeres versicherbares Einkommen; wer Kinder betreut, ohne zu verdienen, kann mit der BU nur begrenzt abgesichert werden, weil die BU Erwerbseinkommen ersetzt. Auch hier gilt: Jede Zahl, die Sie nennen, wird im Antrag gegen das Einkommen geprüft.

Eine Modellfamilie durchgerechnet

Zur Veranschaulichung eine Rechnung mit erfundenen Zahlen. Modellrechnung, keine Aussage über reale Personen: Eine vierköpfige Familie hat ein Haushaltsnetto von 3.600 € aus einem Hauptverdienst von 2.600 € netto und einem Zweitverdienst von 1.000 € netto. Die Fixkosten liegen bei 3.000 € (Miete, Verpflegung, Kinder, Versicherungen, Vorsorge). Die Haushaltsrechnung für die Hauptverdienerin lautet: Fällt ihr Einkommen weg, bleiben 1.000 € Zweitverdienst; zur Deckung der Fixkosten fehlen 2.000 €. Die 80 % vom Netto ihres Einkommens ergäben dagegen 2.080 €. Beide Methoden liegen hier nahe beieinander, und die Rente von rund 2.000 € wäre das Ziel.

Ob 2.000 € versichert werden können, hängt vom Brutto ab: Bei einer Obergrenze von 60 bis 70 % bräuchte die Hauptverdienerin rechnerisch ein Brutto von rund 2.860 bis 3.330 €. Bei einem Netto von 2.600 € liegt ihr Brutto vermutlich darüber, die Versicherbarkeit ist also wahrscheinlich gegeben; die Grenze nennt der Anbieter im Antrag. Der Beitrag: Für einen Büroberuf lag die Beitragsmitte bei 1.500 € Rente im Standardprofil bei 73,37 €, bei 2.000 € rechnerisch bei rund 98 €.

Modellrechnung: zwei BU-Verträge für ein Paar mit Büro- und Pflegeberuf, je 1.500 € Rente, 30 Jahre, Endalter 67. Beitragsmitten aus eigener Erhebung (Mitte = Median der Rechner), Abruf 24.10.2026; angenommenes Haushaltsnetto 4.700 €. Stand: Oktober 2026.
PersonBeitrag pro MonatAnteil am Haushaltsnetto
Bürokaufmann/-frau73,37 €1,6 %
Krankenpfleger/in151,50 €3,2 %
Zusammen224,87 €4,8 %

Die Tabelle zeigt, dass sich der Beruf stärker auswirkt als die Familie: Die Pflegekraft kostet mehr als das Doppelte des Büroberufs, bei gleicher Rente. Mehr dazu auf der Seite BU-Kosten nach Beruf. Ob 4,8 % des Haushaltsnetto tragbar sind, entscheidet Ihr Budget.

Gesetzliche Absicherung: Was Familien nicht einfach voraussetzen sollten

Viele Familien rechnen mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Basis. Die durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat. Voraussetzung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit. Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Wer in den letzten Jahren in Elternzeit war, hat Berücksichtigungszeiten, die den Fünf-Jahres-Zeitraum verlängern können (§ 43 Abs. 4 SGB VI); ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, zeigt Ihre Renteninformation. Rechnerisch lagen 2024 rund 47 % der entschiedenen EM-Anträge bei Ablehnungen (BT-Drs. 21/1792, inklusive formaler Ablehnungen). Mit der EM-Rente zu planen, ist deshalb eine Annahme, die geprüft sein will. Die gesetzliche Seite behandelt EM-Rente und BU.

Elternzeit, Teilzeit und die Nachversicherung

Drei Lebensphasen sind für Familien besonders heikel. In der Elternzeit sinkt das Einkommen, was die versicherbare Rente begrenzen kann. Wer vor der Elternzeit abschließt, hat meist einen klareren Einkommensnachweis. In der Teilzeit gilt dasselbe: Die Rente wird am tatsächlichen Einkommen geprüft. Bei der Geburt eines Kindes enthalten viele Verträge eine Nachversicherungsgarantie, die eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt. Was die Klausel genau regelt, hängt vom Vertrag ab; der Experte zeigt es Ihnen im Angebot.

Daraus folgt eine praktische Reihenfolge: Wer Kinder plant, sichert sich möglichst vorher ab, solange Einkommen, Gesundheit und Verträge unverändert sind. Das verhindert keine Probleme, aber es vergrößert den Spielraum. Wie der Zeitpunkt zu beurteilen ist, steht auf Wann BU abschließen?.

Kinder selbst absichern?

Die Frage kommt oft: Brauchen Kinder eine eigene Absicherung? Das ist ein anderes Thema mit eigenen Produkten und Argumenten. Auf dieser Seite geht es um die Absicherung der Eltern: Ihr Einkommen trägt die Familie, und der Experte zeigt, wie sich die BU bezahlbar aufbauen lässt.

Steuerlich: Zusammenveranlagung beachten

Beiträge zur BU sind sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), zusammen mit Kranken- und Pflegebeiträgen bis 2.800 € je Kalenderjahr abziehbar; bei Zusammenveranlagung addieren sich die Beträge (§ 10 Abs. 4 EStG). Ob die BU-Beiträge Ihrer Familie steuerlich wirken, hängt davon ab, wie viel vom Höchstbetrag die Kranken- und Pflegebeiträge schon ausschöpfen. Das rechnet der Rechner zum Absetzen des BU-Beitrags. Die Steuer im Einzelfall klärt der Steuerberater.

Wenn das Budget nicht für alle reicht

Zwei Verträge, zwei Beiträge: Für viele Familien ist das die eigentliche Hürde. Dann hilft eine Priorisierung statt eines Alles-oder-nichts. Erstens: Sichern Sie zuerst die Person, deren Ausfall die Fixkosten nicht mehr tragbar macht. Zweitens: Wählen Sie für den Anfang eine Rente, die den Kernbedarf deckt, nicht den Komfortbedarf, und planen Sie Anlässe zur Erhöhung ein. Drittens: Prüfen Sie, ob ein späteres Endalter oder der Verzicht auf Zusatzbausteine den Beitrag so senkt, dass beide Verträge möglich werden. Der Experte zeigt bei jeder Maßnahme, was sie bewirkt. Die Hebel nennt die Seite BU-Beitrag senken.

Wer den Beruf stark über den Preis definiert, sollte außerdem wissen: Die Berufsgruppe gehört zu den größten Beitragstreibern. In der Erhebung lag die Mitte von Altenpflegern bei rund 228 €, die von Maschinenbauingenieuren bei rund 47 € – bei gleichem Profil. Mit dem Berufswechsel sinkt der Beitrag nicht automatisch, aber er ändert sich; in manchen Verträgen ist geregelt, was dann gilt.

Typische Fehler von Familien bei der BU

  • Nur den Hauptverdiener absichern und den Zweitverdienst ignorieren, obwohl die Fixkosten ohne ihn nicht zu tragen sind.
  • Die gesetzliche Rente mit dem Durchschnittswert von 1.041 € gleichsetzen, ohne die eigene Renteninformation zu prüfen.
  • Die BU erst nach der Geburt des Kindes abschließen, wenn das Einkommen in Elternzeit bereits gesunken ist.
  • Den Beitrag nur für das erste Jahr betrachten und nicht für 30 Jahre; der Tarifbeitrag als Obergrenze zählt mit (Netto und Brutto).
  • Rente und Kreditlaufzeit nicht abstimmen: Läuft der Kredit länger als die BU, entsteht eine Lücke (BU und Kredit).

Noch ein Gedanke zum Zeitraum: Der Familienbedarf ist nicht konstant. Solange die Kinder klein sind, ist die Belastung am größten; wenn sie das Haus verlassen, sinken Fixkosten, während Vorsorgebedarf und Kreditreste bleiben können. Eine BU mit Endalter 67 deckt beide Phasen ab, bildet aber den Bedarf nicht passgenau ab. Das ist kein Argument gegen die Laufzeit, sondern eines dafür, die Rente in Zehn-Jahres-Schritten zu überdenken.

So gehen Sie vor

  1. Haushaltsbudget aufstellen und die Fixkosten bestimmen, die im Ernstfall weiterlaufen.
  2. Lücke zur gesetzlichen Absicherung abschätzen; Renteninformation heranziehen.
  3. Orientierungswert mit dem BU-Rentenhöhe-Rechner bestimmen.
  4. Beitragsspanne für beide Partner mit dem BU-Beitrags-Schätzer prüfen.
  5. Mit einem Experten aus unserem Partnernetzwerk Angebote vergleichen lassen, inklusive Nachversicherungsoptionen.

Den ersten Schritt macht der BU-Kosten-Check: Er fragt nach Beruf, Alter, Rente, Netto und danach, wer finanziell an Ihrem Einkommen hängt – nicht nach Ihrer Gesundheit. Eine Garantie, dass jede gewünschte Rente versicherbar ist, gibt es nicht; der Versicherer entscheidet im Antrag.

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Häufige Fragen

Wie hoch sollte die BU-Rente mit Kindern sein?

Höher als ohne Kinder, wenn die Fixkosten hoch sind. Als Startwert nennt Finanztip möglichst 80 % des Nettos (27.05.2026); das Haushaltsbudget mit Miete, Kinderkosten und laufender Vorsorge ist die genauere Methode. Die Versicherer-Obergrenze von oft 60 bis 70 % des Bruttos begrenzt die versicherbare Höhe.

Wer sollte in der Familie zuerst eine BU haben?

In der Regel die Person, deren Einkommen die Familie hauptsächlich trägt. Sinnvoll ist aber, beide Partner zu betrachten: Fällt das zweite Einkommen weg, verändert das ebenfalls die Lage.

Braucht mein Kind selbst eine BU?

Das ist ein eigenes Thema. Für Kinder gibt es andere Produkte und Konzepte, etwa die Schulunfähigkeitsversicherung; zuerst sichern Eltern ihr eigenes Einkommen ab, denn es trägt die Familie.

Kann ich die BU-Rente nach der Geburt eines Kindes erhöhen?

Viele Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie, die Anlässe wie die Geburt eines Kindes vorsehen kann. Welche Anlässe, welche Höhe und welche Fristen gelten, steht in den Bedingungen.

Was ist mit Hausfrau oder Hausmann ohne Einkommen?

Die BU ersetzt Erwerbseinkommen. Wer kein Einkommen hat, kann eine Rente nur begrenzt oder gar nicht versichern. Welche Lösungen es für den Fall der Betreuungsleistung gibt, klärt ein Experte im Einzelfall; wir bewerten sie hier nicht.

Quellen

  1. Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
  2. Deutscher Bundestag: Rentenversicherungsbericht 2025 (Drs. 21/3080), hib 723/2025 – 22.12.2025
  3. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  4. § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 4) – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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