Steuer

BU-Rente versteuern: Der Ertragsanteil verständlich erklärt

Die BU-Rente ist Ersatz für entgangenes Gehalt – und sie ist steuerpflichtig, aber nicht in voller Höhe. Wie viel davon das Finanzamt wirklich als Einkommen ansieht, regeln zwei Tabellen.

Redaktion BU-Kosten.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Wie wird die BU-Rente versteuert?
  2. Welche der beiden Tabellen gilt für meine BU-Rente?
  3. Rechenbeispiel: So viel ist steuerpflichtig
  4. Wie wird aus dem Ertragsanteil eine Steuer?
  5. Befristet oder lebenslang: Was ist steuerlich günstiger?
  6. Ein Gesamtblick: Wie viel der Rente bleibt über die Laufzeit steuerfrei?
  7. Wohin gehört die BU-Rente in der Steuererklärung?
  8. Was gilt für Renten aus Basisrente, bAV und gesetzlicher Rente?
  9. Wie wirkt sich die Steuer auf die passende Rentenhöhe aus?
  10. Häufige Missverständnisse
Das Wichtigste in Kürze
  • Private BU-Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; er steht in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und § 55 Abs. 2 EStDV.
  • Bei einer lebenslangen Leibrente mit Beginn im Alter 65 oder 66 sind es 18 %; bei einer BU-Rente bis zu einem Endalter bestimmt die Laufzeit den Anteil, z. B. 21 % bei 20 und 30 % bei 30 Jahren.
  • Modellrechnung: 2.000 € Rente im Monat, Beginn mit 38, Ende mit 67 – Laufzeit 29 Jahre, 30 % Ertragsanteil, 7.200 € steuerpflichtig im Jahr.
  • Wie viel Steuer daraus wird, hängt von Ihren übrigen Einkünften und Ihrem Steuersatz ab; Basisrente, Pensionskasse und Direktversicherung folgen anderen Regeln (§ 22 Nr. 5 EStG).

Eine private BU-Rente ist steuerpflichtig, aber nur mit dem Ertragsanteil: Bei der üblichen BU-Rente bis zu einem Endalter richtet er sich nach der Laufzeit (z. B. 21 % bei 20 Jahren, 26 % bei 25 Jahren, § 55 Abs. 2 EStDV); nur bei lebenslanger Rente gilt die Alterstabelle (18 % (Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren)). Der Rest der Rente bleibt steuerfrei, weil er als Rückfluss versteuerter Beiträge gilt (§ 22 EStG, § 55 EStDV; Stand: Oktober 2026, keine Steuerberatung).

Wie wird die BU-Rente versteuert?

Die private Berufsunfähigkeitsrente zählt zu den sonstigen Einkünften. Der Gesetzgeber behandelt sie wie eine Leibrente aus einem privaten Versicherungsvertrag: Nicht die ganze Zahlung ist Einkommen, sondern nur der Ertragsanteil. Die Idee dahinter: Sie haben die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Jede Rentenzahlung enthält deshalb zum Teil eine Rückzahlung dieses Geldes und zum Teil einen Ertrag. Nur der Ertrag wird besteuert.

Wie hoch dieser Anteil ist, legt das Gesetz pauschal fest. Er hängt von der erwarteten Dauer der Rente ab – je länger sie läuft, desto höher ist er. Das erklärt, warum eine früh beginnende BU-Rente stärker besteuert wird als eine, die erst kurz vor dem Endalter einsetzt. Die Prozentsätze stehen in zwei Tabellen, die wir vollständig auf der Seite Ertragsanteil-Tabelle zeigen.

Welche der beiden Tabellen gilt für meine BU-Rente?

Das entscheidet die Vertragsform. Die meisten BU-Verträge zahlen die Rente bis zu einem Endalter, etwa bis 65 oder 67. Das ist eine abgekürzte Leibrente; hier zählt die Laufzeit in Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV). Zahlt ein Vertrag dagegen lebenslang, was bei der BU die Ausnahme ist, gilt die Tabelle mit dem Alter bei Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Dort steht beispielsweise 38 % bei Beginn mit 40 Jahren und 18 % (Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren).

Die Laufzeit berechnen Sie einfach: Endalter minus Alter bei Rentenbeginn. Wer mit 38 Jahren berufsunfähig wird und eine Rente bis 67 bezieht, hat 29 Jahre Laufzeit. In der Tabelle der abgekürzten Leibrente stehen für 29 und 30 Jahre dieselben 30 %. Die Ausnahmeregel in der dritten Spalte spielt bei der BU praktisch keine Rolle: Sie greift erst bei sehr hohem Alter zu Rentenbeginn (bei 29 Jahren Laufzeit ab 51 Jahren, was bei einem Endalter von 67 nie zusammenpasst).

Rechenbeispiel: So viel ist steuerpflichtig

Ein Modellfall zur Veranschaulichung: Eine Person wird mit 38 Jahren berufsunfähig. Ihre BU zahlt 2.000 € im Monat bis zum Endalter 67, das sind 24.000 € im Jahr. Die Laufzeit beträgt 29 Jahre, der Ertragsanteil 30 %. Steuerpflichtig sind damit 7.200 € pro Jahr; die übrigen 16.800 € bleiben steuerfrei. Ob auf die 7.200 € Steuer anfällt, hängt davon ab, was zusätzlich zu versteuern ist und wie hoch der Grundfreibetrag ist. Bei geringem übrigem Einkommen kann die Steuer null sein.

Ertragsanteil und steuerpflichtiger Betrag nach Rentenbeginn (Modellrechnung: 2.000 € BU-Rente im Monat = 24.000 € im Jahr, Endalter 67). Quelle: § 55 Abs. 2 EStDV, abgeglichen am 24.10.2026; eigene Rechnung. Stand: Oktober 2026.
Rentenbeginn mitLaufzeit bis 67ErtragsanteilSteuerpflichtig pro JahrSteuerfrei pro Jahr
30 Jahren37 Jahre36 %8.640 €15.360 €
35 Jahren32 Jahre32 %7.680 €16.320 €
38 Jahren29 Jahre30 %7.200 €16.800 €
45 Jahren22 Jahre23 %5.520 €18.480 €
52 Jahren15 Jahre16 %3.840 €20.160 €
60 Jahren7 Jahre8 %1.920 €22.080 €
64 Jahren3 Jahre2 %480 €23.520 €

Die Tabelle macht den Zusammenhang sichtbar: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto kürzer läuft die Rente bis zum Endalter und desto kleiner ist der steuerpflichtige Anteil. Wer mit 64 Jahren eine auf drei Jahre befristete Rente bezieht, versteuert nur 2 %. Der Wert ist eine Rechengröße des Gesetzes, keine Prognose für Ihren Fall.

Wie wird aus dem Ertragsanteil eine Steuer?

Der Ertragsanteil ist nur der erste Schritt. Er wird als Einkünfte aus Leibrenten bei den sonstigen Einkünften berücksichtigt und mit Ihren anderen Einkünften zusammengerechnet. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, auf das der Einkommensteuertarif angewendet wird. Zwei Folgen: Wer im Leistungsfall keine weiteren Einkünfte hat, bleibt mit einem kleinen Ertragsanteil oft unter dem Grundfreibetrag. Wer nebenher noch arbeitet oder weitere Renten bezieht, rutscht möglicherweise in einen höheren Satz.

Eine zweite Modellrechnung zeigt die Größenordnung: 14.400 € Jahresrente (1.200 € im Monat), Beginn mit 52, Laufzeit 15 Jahre, Ertragsanteil 16 %. Steuerpflichtig sind 2.304 €. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 % wären das höchstens etwa 576 € im Jahr, also unter 5 % der Rente. Bei geringem übrigem Einkommen entfällt sie ganz. Dass es kaum auf die Rentenhöhe ankommt, liegt am Ertragsanteil: Er verkleinert die Bemessungsgrundlage kräftig.

Ihren individuellen Ertragsanteil rechnet der Ertragsanteil-Rechner aus. Er fragt Rentenbeginn und Endalter ab und zeigt eine Steuer-Größenordnung bei einem Grenzsteuersatz Ihrer Wahl. Wie ein Steuerbescheid sieht das Ergebnis nicht aus – es ist eine Orientierung.

Befristet oder lebenslang: Was ist steuerlich günstiger?

Bei gleichem Rentenbeginn ist die befristete BU-Rente steuerlich günstiger als eine lebenslange. Der Grund liegt in der Logik der Tabellen: Eine Rente, die in absehbarer Zeit endet, enthält weniger Ertrag als eine, die bis zum Lebensende läuft. Die folgende Gegenüberstellung nutzt beide gesetzlichen Tabellen für denselben Rentenbeginn und ein Endalter von 67.

Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 50, 55 und 60 Jahren: befristet bis 67 gegenüber lebenslang. Quelle: § 55 Abs. 2 EStDV und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, abgeglichen 24.10.2026. Stand: Oktober 2026.
Rentenbeginn mitBefristet bis 67LebenslangUnterschied
50 Jahren18 % (Laufzeit 17 Jahre)30 %12 Punkte
55 Jahren14 % (Laufzeit 12 Jahre)26 %12 Punkte
60 Jahren8 % (Laufzeit 7 Jahre)22 %14 Punkte

Das ist kein Argument für oder gegen eine Vertragsform – die Entscheidung hängt vom Leistungsumfang ab, nicht von diesem Detail. Es hilft aber, Beträge einzuordnen: Wenn eine Rechnung im Internet pauschal „18 %“ nennt, stimmt das nur für einen bestimmten Fall.

Ein Gesamtblick: Wie viel der Rente bleibt über die Laufzeit steuerfrei?

Zurück zum Beispiel mit Beginn im Alter 38: Über 29 Jahre fließen bei 2.000 € im Monat insgesamt 696.000 € Rente. Der Ertragsanteil von 30 % bedeutet, dass über die gesamte Laufzeit 208.800 € als Einkommen zählen und 487.200 € steuerfrei bleiben. Das ist die Ausgangslage vor der Steuer auf das Gesamteinkommen. Ob die Rente über die volle Zeit gezahlt wird, hängt von den Leistungsvoraussetzungen und der Nachprüfung ab; das Beispiel setzt ungekürzte Zahlung voraus und ist kein Versprechen.

30 %
Ertragsanteil bei Beginn mit 38, Endalter 67
§ 55 Abs. 2 EStDV, Stand 10/2026
208.800 €
steuerpflichtig über 29 Jahre (Modell)
eigene Rechnung
487.200 €
steuerfrei über 29 Jahre (Modell)
eigene Rechnung

Die Zahlen sind eine Modellrechnung für ein Rentenniveau von 2.000 € ohne Dynamik. Mit steigender Rente wächst auch der steuerpflichtige Anteil proportional, denn der Ertragsanteil bleibt ein fester Prozentsatz.

Wohin gehört die BU-Rente in der Steuererklärung?

Bezieher einer privaten Rente geben sie in der Regel in der Anlage SO („Sonstige Einkünfte“) an. Dort stehen die Rentenbezüge, der Rentenbeginn und, je nach Formularstand, die Angaben zur Laufzeit. Die Leistungsmitteilung oder der Rentenbescheid Ihres Versicherers enthält die benötigten Daten. Wie die Beitragsseite der Steuererklärung funktioniert, erklärt der Ratgeber BU in der Steuererklärung eintragen. Die Zeilennummern wechseln von Jahr zu Jahr; ELSTER führt Sie durch die aktuellen Formulare.

Was gilt für Renten aus Basisrente, bAV und gesetzlicher Rente?

Die Tabellen des Ertragsanteils gelten für private Leibrenten. Anders ist es bei:

  • Basisrente mit BU-Baustein: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen unterliegen § 22 Nr. 5 EStG, nicht der Ertragsanteil-Logik der privaten Rente.
  • Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung: Auch hier greift § 22 Nr. 5 EStG, einschließlich Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten.
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Sie folgt einer eigenen Besteuerung. Welche Rente Sie dort erwarten dürfen, schätzt der BU-Rentenhöhe-Rechner.

Weil wir die genaue Besteuerung dieser Leistungen nicht abschließend geprüft haben, verzichten wir auf Prozentsätze. Hier lohnt der Weg zum Steuerberater, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Die Grundstruktur der Basisrente beschreibt BU und Rürup-Rente.

Wie wirkt sich die Steuer auf die passende Rentenhöhe aus?

Die gewünschte BU-Rente ist ein Netto-Orientierungswert: Finanztip empfiehlt, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Weil der Ertragsanteil klein ist, drückt die Steuer die tatsächliche Netto-Rente meist nur wenig. Bei der Planung sollten Sie aber im Hinterkopf behalten, dass auf die Rente möglicherweise Steuer anfällt – und dass die Rente während einer befristeten Anerkennung nicht ewig sicher ist: Der Versicherer darf ein Anerkenntnis nur einmal zeitlich begrenzen (§ 173 Abs. 2 VVG).

Was die BU für Ihren Beruf und Ihr Alter kostet, zeigt der BU-Beitrags-Schätzer aus unserer Erhebung (Abruf 24.10.2026). Ein erster Überblick ohne Gesundheitsfragen entsteht im kostenlosen BU-Kosten-Check.

Häufige Missverständnisse

  • „Die BU-Rente ist steuerfrei.“ Nein, steuerpflichtig ist der Ertragsanteil.
  • „Es werden immer 18 % versteuert.“ Nur bei lebenslanger Rente mit Beginn mit 65 oder 66; bei befristeter Rente zählt die Laufzeit.
  • „Ein hoher Ertragsanteil heißt hohe Steuer.“ Er heißt hohe Bemessungsgrundlage; die Steuer hängt vom Gesamteinkommen ab.
  • „Die Tabelle gilt für jede Rente.“ Sie gilt für private Leibrenten, nicht für die gesetzliche Rente oder für die Basisrente.

Diese Seite ist allgemeine Information nach dem Stand der Gesetze vom 24.10.2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe.

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Häufige Fragen

Muss ich meine BU-Rente versteuern?

Ja, die private BU-Rente ist steuerpflichtig, aber nur mit dem Ertragsanteil. Ob daraus Steuer entsteht, hängt davon ab, wie hoch Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen ist (§ 22 EStG).

Wie hoch ist der Ertragsanteil der BU-Rente?

Bei einer lebenslangen Rente mit Beginn mit 65 oder 66 Jahren 18 %. Bei einer BU-Rente bis zu einem Endalter richtet er sich nach der Laufzeit: 12 % bei 10 Jahren, 21 % bei 20, 30 % bei 30 Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV).

Wird die BU-Rente wie ein Gehalt besteuert?

Nein. Beim Gehalt ist der Bruttobetrag steuerpflichtig, bei der privaten BU-Rente nur der Ertragsanteil. Der übrige Teil gilt als Rückfluss eigener, bereits versteuerter Beiträge.

Zahle ich Sozialabgaben auf die private BU-Rente?

Dazu haben wir keine geprüfte Quelle und treffen deshalb keine Aussage. Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder einen Steuerberater, wie Ihr Versicherungsstatus im Leistungsfall behandelt wird.

Was ändert sich, wenn die Rente nach einer Nachprüfung endet?

Der Versicherer wird nur leistungsfrei, wenn er die Änderung in Textform darlegt, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang (§ 174 VVG). Steuerlich betrifft die Rente nur die Zeit, in der sie gezahlt wurde; Einzelheiten klärt der Steuerberater.

Wird die BU-Rente aus der Basisrente genauso besteuert?

Nicht ohne Weiteres. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionskassen und Direktversicherungen, einschließlich Berufsunfähigkeitsrenten, fallen unter § 22 Nr. 5 EStG. Die Einzelheiten sollte ein Steuerberater klären.

Quellen

  1. § 22 EStG – sonstige Einkünfte (Leibrenten, Altersvorsorgeleistungen) – abgerufen 24.10.2026
  2. § 55 EStDV – Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten – abgerufen 24.10.2026
  3. § 174 VVG – Nachprüfung der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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