Inhalt (9 Abschnitte)
- Was ist die Basisrente und wie kommt die BU hinein?
- Welche Bedingungen das Gesetz vorgibt
- Wie wirkt der Abzug der Beiträge?
- Was mit der Leistung steuerlich passiert
- Für wen kann es interessant sein – und für wen eher nicht?
- Was die Grenze „bis zum 67. Lebensjahr“ bedeutet
- Fragen, die Sie dem Steuerberater stellen sollten
- Was wir über Kosten und Beiträge nicht wissen
- Checkliste vor dem Abschluss
- Basisrente-Beiträge sind im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG seit 2023 zu 100 % abziehbar; der Höchstbetrag bezieht sich auf die knappschaftliche Rentenversicherung und wird für Beschäftigte um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert.
- Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG sind Verträge möglich, die ausschließlich eine monatliche lebenslange Rente bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zahlen, mit Versicherungsfall bis zum 67. Lebensjahr; Ansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
- Beiträge zu einer privaten BU ohne Basisrente zählen dagegen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbetrag 2.800 € bzw. 1.900 € (§ 10 Abs. 4 EStG).
- Wie die BU-Leistung aus einer Basisrente im Einzelfall besteuert wird, haben wir nicht abschließend geprüft; das klärt der Steuerberater.
Eine Basisrente (Rürup-Rente) mit BU-Baustein ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der entweder neben der Altersrente eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente absichert oder nur eine solche Rente bei Eintritt bis zum 67. Lebensjahr zahlt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Beiträge sind im Höchstbetrag seit 2023 zu 100 % abziehbar; die Ansprüche sind nicht vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar. Stand: Oktober 2026.
Was ist die Basisrente und wie kommt die BU hinein?
Die Basisrente ist ein Altersvorsorgevertrag mit eigenem Steuerrecht. Das Gesetz erlaubt es, in solchen Verträgen zusätzlich zur Altersrente weitere Risiken abzudecken. Ausdrücklich genannt ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG). Daneben gibt es nach Doppelbuchstabe bb eine reine Absicherungsform: einen Vertrag, der ausschließlich eine monatliche lebenslange Rente für den Fall zahlt, dass die Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 67. Lebensjahres eintritt. Die Zahlung darf enden, wenn die Berufsunfähigkeit medizinisch nicht mehr besteht, und ab dem 55. Lebensjahr darf die Rentenhöhe vom Alter bei Eintritt abhängen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur privaten BU. Die private BU ist ein Risikoversicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz; ihre Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Basisrente-BU ist ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt mit zusätzlichen gesetzlichen Bindungen. Beide sichern ein ähnliches Risiko ab, aber unter unterschiedlichen Regeln.
Welche Bedingungen das Gesetz vorgibt
Damit Beiträge als Basisrente-Aufwendungen zählen, muss der Vertrag eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG dürfen die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen als Einmalbetrag gezahlt werden, kleine Renten dürfen abgefunden werden. Weitere Auszahlungsrechte darf es nicht geben, und der Vertrag muss zertifiziert sein (§ 10 Abs. 2 EStG). Wird die BU ergänzend zur Altersrente abgesichert, verlangt die Finanzverwaltung nach unserem Kenntnisstand, dass mehr als die Hälfte der Beiträge auf die Altersversorgung entfällt; die genaue Aufteilung prüft der Steuerberater. Die Tabelle fasst die Eckpunkte zusammen und stellt sie der privaten BU gegenüber.
| Merkmal | Basisrente mit BU-Baustein | Private BU |
|---|---|---|
| Steuerliche Einordnung der Beiträge | Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) | Sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) |
| Höchstbetrag | Bezug zur knappschaftlichen Rentenversicherung, 100 % seit 2023 (§ 10 Abs. 3 EStG) | 2.800 €, bei Beihilfe oder Arbeitgeberzuschuss 1.900 € (§ 10 Abs. 4 EStG) |
| Versicherungsfall | Vor Vollendung des 67. Lebensjahres (Doppelbuchst. bb) | Nach Bedingungen; Endalter vertraglich |
| Verfügbarkeit | Nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar | Nach Vertrag; Kündigung möglich |
| Besteuerung der Rente | Nachgelagert, Besteuerungsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a aa EStG; Details Steuerberater) | Ertragsanteil nach Laufzeit bis zum Endalter, z. B. 23 % bei 22 Jahren (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a bb EStG, § 55 Abs. 2 EStDV) |
Wie wirkt der Abzug der Beiträge?
Der Reiz der Basisrente liegt im Sonderausgabenabzug. Beiträge sind im Rahmen eines Höchstbetrags abziehbar, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert, bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag. Der abziehbare Anteil ist seit 2023 100 % (§ 10 Abs. 3 EStG). Für bestimmte Beschäftigte wird der Höchstbetrag um den Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) gemindert; der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird dabei berücksichtigt. Für Angestellte bleibt also weniger Platz als für Selbstständige. Einen Euro-Betrag für 2026 oder 2027 nennen wir nicht: In Ratgebern steht für 2026 ein Wert von 30.826 €, den wir nicht aus einer Primärquelle belegen können; er fließt deshalb in keinen unserer Rechner ein.
Die Wirkung auf Ihre Steuer rechnet sich aus Beitrag mal Grenzsteuersatz. Modellrechnung, kein Steuerrat: Bei einem Jahresbeitrag von 1.800 € (150 € im Monat) und einem Grenzsteuersatz von 30 % wären das rechnerisch 540 € weniger Steuer, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist und Ihr Grenzsteuersatz tatsächlich so hoch liegt. Das ist die Ersparnis im Jahr der Zahlung. Ihr stehen die spätere Besteuerung der Leistung und die Bindung des Vertrags gegenüber. Wie sich Beitragsabzug und Leistungsbesteuerung über das gesamte Leben saldieren, ist eine Rechnung für den Steuerberater, nicht für einen Ratgeber.
Was mit der Leistung steuerlich passiert
Renten aus Basisrentenverträgen unterliegen nach dem Gesetzeswortlaut einer nachgelagerten Besteuerung: Es wird ein fester Prozentsatz des Jahresbetrags besteuert, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt, der Rest bleibt steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Das unterscheidet sich vom Ertragsanteil, der für private BU-Renten gilt. Ob die BU-Rente aus einer Basisrente nach diesen Regeln besteuert wird oder wie ein ergänzender BU-Baustein einzuordnen ist, haben wir nicht abschließend geprüft; die Faktenlage in unseren Quellen reicht dafür nicht. Dies ist der Punkt, an dem ein Steuerberater eingeschaltet werden sollte, bevor Sie einen Vertrag schließen. Der Unterschied zwischen Ertragsanteil (bei privater BU) und dem möglicherweise anders berechneten Anteil bei der Basisrente kann in Euro erheblich sein.
Für wen kann es interessant sein – und für wen eher nicht?
Es kann passen, wenn …
- Sie einen hohen Grenzsteuersatz haben und den Höchstbetrag nicht ausschöpfen.
- Sie selbstständig sind und keine betriebliche Altersversorgung haben.
- Sie Altersvorsorge und BU-Schutz in einem Vertrag bündeln möchten.
- Ihr Steuerberater die Gesamtrechnung bestätigt.
Eher nicht, wenn …
- Sie flexibel über Kapital verfügen möchten oder müssen.
- Ihr Höchstbetrag durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon weitgehend belegt ist.
- Sie nur eine reine BU suchen und die Altersvorsorge anders organisieren.
- Sie die Vertragskosten und Bedingungen nicht vergleichen können.
Für Selbstständige ist die Basisrente häufig ein Thema, weil sie keinen Zugang zur betrieblichen Altersversorgung haben. Die selbstständigenspezifischen Fragen, etwa zur Steuer, beantwortet Basisrente und BU für Selbstständige. Für Beamte, Angestellte und Beschäftigte mit Arbeitgeber-Angebot gelten andere Überlegungen, siehe BU über den Arbeitgeber.
Was die Grenze „bis zum 67. Lebensjahr“ bedeutet
Der Versicherungsfall muss nach dem Gesetz vor Vollendung des 67. Lebensjahres eintreten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bb EStG). Das entspricht dem Endalter vieler privater BU-Verträge, ist aber eine gesetzliche Vorgabe und keine Vertragswahl. Wer ein früheres Endalter wünscht, etwa 60 oder 65, um den Beitrag zu senken, kann das im Rahmen des Vertrags womöglich nicht frei gestalten; ob die Tarife das zulassen, ist eine Frage der Bedingungen. Dass die Zahlung enden darf, wenn die Berufsunfähigkeit medizinisch nicht mehr besteht, ähnelt der Nachprüfung in privaten Verträgen. Für die Praxis wichtig: Die Rentenhöhe darf ab dem 55. Lebensjahr vom Alter bei Eintritt abhängen. Wer erst spät einsteigt, sollte die Bedingungen deshalb besonders genau lesen.
Fragen, die Sie dem Steuerberater stellen sollten
Weil die steuerliche Behandlung der entscheidende Punkt ist, lohnt es, mit konkreten Fragen zum Termin zu gehen. Das spart Zeit und verhindert, dass Allgemeinplätze den Termin füllen.
- Wie hoch ist mein persönlicher Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
- Wie viel meiner BU-Beiträge wirkt tatsächlich als Sonderausgabe, wenn der Vertrag auch eine Altersrente enthält?
- Wie wird eine BU-Rente aus diesem Vertrag besteuert: Besteuerungsanteil, Ertragsanteil oder anders?
- Wie verhält sich die Steuerersparnis im Beitragsjahr zur späteren Besteuerung der Leistung bei meinem erwarteten Einkommen?
- Was ändert sich, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle oder kündige?
Bringen Sie das Angebot, die Bedingungen und die Information zur Zertifizierung mit. Die Antworten sind einzelfallabhängig; wir geben keine vor. Zur Einordnung des Gesamtbilds helfen die Seiten BU steuerlich absetzbar und der Rechner zum Absetzen des BU-Beitrags, der die Wirkung der privaten BU zeigt – nicht die der Basisrente.
Was wir über Kosten und Beiträge nicht wissen
Unsere Beitragserhebung (24.10.2026) bezieht sich auf private BU-Tarife in Online-Rechnern: Im Standardprofil lagen die Netto-Zahlbeiträge bei 41,70 € bis 297,57 € pro Monat pro Monat. Für Basisrenten mit BU-Baustein haben wir keine Beiträge erhoben, weil die Tarife in den abgefragten Rechnern nicht enthalten waren. Wir können deshalb weder sagen, ob die Basisrente-BU teurer oder günstiger ist, noch wie sich Kosten und Überschüsse auswirken. Wer vergleichen will, braucht konkrete Angebote und Bedingungen. Wie man Angebote prüft, steht auf BU-Angebot prüfen.
Checkliste vor dem Abschluss
- Handelt es sich um einen zertifizierten Basisrentenvertrag mit BU-Baustein nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG?
- Bis zu welchem Alter gilt der Versicherungsfall, und wie ist Berufsunfähigkeit definiert?
- Welcher Anteil des Beitrags geht in die Altersrente, welcher in die BU-Absicherung?
- Wie hoch ist Ihr persönlicher Höchstbetrag, und wie viel davon ist durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung belegt?
- Wie wird die BU-Rente besteuert? Schriftliche Auskunft des Steuerberaters einholen.
- Welche Kosten und welche Bindungen (nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar) akzeptieren Sie?
Wenn Sie wissen wollen, wie die Absicherung bei Ihrem Profil zu einer privaten BU im Vergleich aussieht, beginnen Sie mit dem BU-Kosten-Check. Auf Wunsch vergleicht ein Experte aus unserem Partnernetzwerk Angebote beider Formen; die steuerliche Bewertung bleibt beim Steuerberater. Zur Steuer der privaten BU insgesamt: BU und Steuer.
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Was ist eine Basisrente mit BU?
Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der entweder neben der Altersrente eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente absichert (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b aa EStG) oder ausschließlich eine solche Rente bei Eintritt bis zum 67. Lebensjahr zahlt (Doppelbuchst. bb).
Sind die Beiträge zur Basisrente mit BU absetzbar?
Ja, als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG, seit 2023 zu 100 %. Der Höchstbetrag orientiert sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und wird für Beschäftigte um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert. Den Euro-Betrag nennen wir nicht, weil wir keine Primärquelle ausgewertet haben.
Wie wird die Leistung besteuert?
Renten aus Basisrentenverträgen unterliegen nach dem Gesetzeswortlaut der nachgelagerten Besteuerung mit einem Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a aa EStG). Wie das konkret auf eine BU-Rente wirkt, klärt ein Steuerberater.
Was sollte ich zur Basisrente wissen?
Die Ansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Das Geld steht nicht flexibel zur Verfügung. Mögliche Kosten und Bedingungen des Einzelvertrags haben wir nicht erhoben.
Für wen kommt die Basisrente mit BU in Frage?
Vor allem für Personen, die ihre Altersvorsorge steuerlich nutzen möchten und keine betriebliche Altersversorgung haben, etwa Selbstständige. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Steuersatz, Einkommen und Vertragskosten ab; ein Steuerberater rechnet es durch.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 3, Abs. 4) – abgerufen 25.10.2026
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Basisrente, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) – abgerufen 25.10.2026
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.