Inhalt (11 Abschnitte)
- In welche Anlage gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Welcher Betrag gehört in die Erklärung?
- Wie tragen Sie die BU in vier Schritten ein?
- Unterlagen und Angaben im Überblick
- Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
- Was gilt bei Beitragsänderungen mitten im Jahr?
- Wie gehen Sie mit mehreren Verträgen oder Zusatzbausteinen um?
- Wohin gehört die BU-Rente?
- Welche Fehler passieren häufig?
- Was gilt für Selbstständige?
- Ihre Checkliste zur Steuererklärung
- BU-Beiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt, nicht als Werbungskosten.
- Einzutragen ist die Summe der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge – also der tatsächlich bezahlte Zahlbeitrag, nicht der höhere Tarifbeitrag.
- Ob der Eintrag Steuer spart, entscheidet der gemeinsame Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € mit den Kranken- und Pflegebeiträgen.
- Eine laufende private BU-Rente gehört in die Anlage SO; maßgeblich ist der Ertragsanteil aus der Leibrentenbesteuerung.
BU-Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) – mit der Summe der im Kalenderjahr tatsächlich gezahlten Beiträge. Ob dadurch Steuer sinkt, entscheidet der gemeinsame Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 €. Eine laufende BU-Rente erklären Sie in der Anlage SO. Stand: Oktober 2026.
In welche Anlage gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sonderausgaben in der Gruppe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. In der Einkommensteuererklärung gehören sie deshalb in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die Anlage N, in der Werbungskosten stehen. Dort gibt es einen Abschnitt für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, in dem Versicherungsarten wie Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zusammengefasst werden. Welche genaue Zeile Sie nutzen, hängt vom Formularjahr ab; die Bezeichnungen ändern sich von Zeit zu Zeit, und die Nummern wechseln.
Wer ELSTER oder eine Steuersoftware benutzt, muss die Zeilen nicht suchen: Die Programme fragen die Kategorien in Dialogform ab. Wichtig ist nur, dass die richtigen Angaben dort ankommen. Zur Abgrenzung der Begriffe lesen Sie auch BU und Werbungskosten; die rechtliche Einordnung der Absetzbarkeit erklärt BU steuerlich absetzbar.
Welcher Betrag gehört in die Erklärung?
Einzutragen sind grundsätzlich die Beiträge, die Sie im Kalenderjahr tatsächlich gezahlt haben. Das Prinzip kennen Sie von anderen Sonderausgaben: Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Bei einer Jahreszahlung im Januar zählt der ganze Betrag für dieses Jahr; bei monatlicher Zahlung die zwölf Monatsbeiträge. Steigt der Beitrag im Lauf des Jahres, zum Beispiel wegen einer Dynamik, zählt die Summe der gezahlten Beträge.
Für die BU ist ein Punkt besonders wichtig: der Unterschied zwischen Zahlbeitrag (Netto) und Tarifbeitrag (Brutto). Der Zahlbeitrag ist der Betrag, den Sie nach Überschussverrechnung tatsächlich überweisen; der Tarifbeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Beitrag anheben darf. Bei dem einen Online-Rechner unserer Erhebung, der beide ausweist, lag der Tarifbeitrag beim 1,515-Fachen des Zahlbeitrags (Abruf 24.10.2026). Abzugsfähig ist, was Sie gezahlt haben – nicht, was der Tarif als Brutto nennt. Die Beitragsbescheinigung des Versicherers weist den maßgeblichen Betrag aus; im Zweifel fragen Sie dort nach. Mehr zu den beiden Begriffen finden Sie im Ratgeber zu Nettobeitrag und Bruttobeitrag.
Wie tragen Sie die BU in vier Schritten ein?
1. Beitragsbescheinigung holen
Ihr Versicherer stellt jährlich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge aus oder bietet sie im Kundenportal an. Prüfen Sie Zeitraum und Vertragsnummer.
2. Summen bilden
Addieren Sie die im Kalenderjahr gezahlten Beiträge aller Verträge der Kategorie sonstige Vorsorgeaufwendungen, also BU, Unfall, Haftpflicht und Ähnliches. Jeder Vertrag hat seine eigene Summe.
3. In der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen
Tragen Sie die Summe im Abschnitt für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen ein. Bei Zusammenveranlagung füllen Sie die Angaben für beide Partner aus.
4. Kranken- und Pflegebeiträge prüfen
Die Basis-Kranken- und Pflegebeiträge kommen in der Regel aus der Lohnsteuerbescheinigung. Sie bestimmen, wie viel vom Höchstbetrag für die BU übrig bleibt.
Unterlagen und Angaben im Überblick
| Was | Woher die Zahl | Wohin in der Erklärung |
|---|---|---|
| BU-Beitrag (Summe im Jahr) | Beitragsbescheinigung des Versicherers | Anlage Vorsorgeaufwand, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen |
| Basis-Kranken- und Pflegebeiträge | Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigung der Kasse | Anlage Vorsorgeaufwand, Kranken- und Pflegeversicherung |
| Beihilfe oder steuerfreier Arbeitgeberzuschuss | Lohnsteuerbescheinigung, Beihilfebescheid | bestimmt den Höchstbetrag (1.900 € statt 2.800 €) |
| Laufende BU-Rente | Rentenbescheid, Leistungsmitteilung, Vertragsunterlagen | Anlage SO, Leibrenten (Ertragsanteil) |
| Rentenbeginn und Endalter | Vertrag, Anerkenntnis des Versicherers | Anlage SO, Angaben zur Laufzeit |
Die Zuordnung ist eine Orientierung, kein Formularhandbuch. Die genauen Felder und Hilfetexte finden Sie in den Anleitungen Ihrer Steuersoftware oder im offiziellen Ausfüllhilfetext. Bewahren Sie die Dokumente auf: Das Finanzamt kann Belege anfordern, und Sie sparen Rückfragen, wenn Sie sie sofort vorlegen können. Hilfreich ist ein fester Ordner pro Steuerjahr, in dem Beitragsbescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung und – im Leistungsfall – Rentenbescheid und Leistungsmitteilung des Versicherers zusammenliegen. So lässt sich auch später nachvollziehen, welchen Betrag und welchen Rentenbeginn Sie angegeben haben.
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Ein Modellfall: Eine Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss (Höchstbetrag 1.900 €) zahlt im Jahr 12 × 83,25 € = 999 € für ihre BU (Mitte der Gruppe Büro/Handel/Medien in unserer Erhebung, Netto-Zahlbeitrag). Ihre Basis-Kranken- und Pflegebeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung betragen 1.350 €. Es bleiben 550 € Rest im Höchstbetrag. In der Anlage Vorsorgeaufwand trägt sie die 999 € ein; wirksam sind nur die 550 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz ergibt das eine Entlastung von rund 165 €. Das Beispiel ist eine Modellrechnung, keine Aussage zum Steuerbescheid.
Zum Vergleich: Würde dieselbe Person den Tarifbeitrag als Betrag einsetzen, wäre der Eintrag um etwa 51 % zu hoch – bei 999 € Zahlbeitrag wären es hochgerechnet rund 1.514 € (Faktor 1,515 aus einem Rechner der Erhebung). Das wäre ein Fehler, den eine Beitragsbescheinigung nicht korrigiert, wenn man die falsche Zahl abschreibt. Prüfen Sie deshalb, ob auf der Bescheinigung der Zahlbeitrag steht. Wie hoch der Spielraum bei Ihren Beiträgen ist, rechnet der Rechner „BU-Beitrag absetzen“.
Was gilt bei Beitragsänderungen mitten im Jahr?
Viele Verträge ändern ihren Beitrag zum Jahreswechsel oder zum Versicherungsjahrestag, etwa durch eine vereinbarte Dynamik oder durch eine Anpassung des Zahlbeitrags. Dann zählt nicht der Betrag vom Januar mal zwölf, sondern die Summe dessen, was Sie in den zwölf Monaten gezahlt haben. Ein Modellfall mit einer Dynamik von 5 % zum 1. Juli: Sechs Monate à 83,25 € ergeben 499,50 €, sechs Monate à 87,41 € ergeben 524,46 € – zusammen 1.023,96 € statt 999 €. Diese Summe trägt die Erklärung ein; die Beitragsbescheinigung weist sie aus.
Ob eine Dynamik sinnvoll ist, ist eine Frage des Schutzes und des Preises. Für die Steuer ist sie meist irrelevant, weil der Höchstbetrag ohnehin die Obergrenze setzt. Hilfe zur Wahl bietet der Ratgeber BU mit Dynamik.
Wie gehen Sie mit mehreren Verträgen oder Zusatzbausteinen um?
Haben Sie neben der BU weitere Versicherungen der Kategorie sonstige Vorsorgeaufwendungen – eine private Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung –, teilen sich alle denselben Rest im Höchstbetrag. Es genügt, die Summen in die Anlage einzutragen; welche Beiträge letztlich wirken, ergibt sich aus der Rangfolge im Gesetz. Ist die BU nur ein Baustein eines anderen Vertrags, zum Beispiel einer Rentenversicherung, kann die Beitragsbescheinigung nur einen Gesamtbeitrag nennen. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Versicherer, welcher Teil auf die BU entfällt, und lassen Sie die steuerliche Behandlung des Vertragsganzen von einem Steuerberater prüfen.
Wohin gehört die BU-Rente?
Wer bereits eine private BU-Rente erhält, erklärt sie in der Regel in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) im Bereich der Leibrenten. Anzugeben sind die Jahressumme der Rente, der Beginn und – bei einer befristeten Rente – die Laufzeit, denn davon hängt der Ertragsanteil ab. Das Gesetz legt ihn in zwei Tabellen fest: Bei lebenslanger Rente mit Beginn mit 65 oder 66 Jahren 18 % (Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren), bei einer BU-Rente bis zum Endalter zählt die Laufzeit, z. B. 21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %). Die Herleitung erklärt BU-Rente versteuern; die Tabellen stehen in der Ertragsanteil-Tabelle.
Anders ist es bei der Rente aus einer Basisrente, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung: Sie fällt unter § 22 Nr. 5 EStG und wird nach anderen Regeln erfasst. Das Formular fragt dort auch Mitteilungen des Anbieters ab. Weil wir die Details nicht abschließend geprüft haben, empfehlen wir hier ausdrücklich den Steuerberater.
Welche Fehler passieren häufig?
- BU in der Anlage N: Die BU ist keine Werbungskosten; sie gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
- Falscher Betrag: Tarifbeitrag statt Zahlbeitrag oder nur ein Teil des Jahres.
- Höchstbetrag übersehen: Wer meint, die ganze Summe mindere die Steuer, irrt bei ausgeschöpftem Rahmen.
- Beitragserhöhung vergessen: Bei Dynamik oder Anpassung nicht den alten Betrag hochrechnen, sondern die Bescheinigung nutzen.
- Rente doppelt oder gar nicht erklärt: Private Rente in der Anlage SO, gesetzliche Rente an anderer Stelle.
Das häufigste Missverständnis: Die Steuer sei der Grund, eine BU abzuschließen. Das ist sie nicht. Zuerst klären Sie, welche Rente Sie brauchen (BU-Rentenhöhe-Rechner), dann den Preis (BU-Beitrags-Schätzer). Einen ersten Überblick ohne Gesundheitsfragen liefert der BU-Kosten-Check.
Was gilt für Selbstständige?
Selbstständige tragen BU-Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben ein, in der Regel nicht als Betriebsausgabe. Die Anlage und der Höchstbetrag sind dieselben, aber andere Fragen kommen hinzu, zum Beispiel zur Basisrente oder zu Zusatzversicherungen. Die Besonderheiten erklärt BU als Betriebsausgabe bei Selbstständigen.
Ihre Checkliste zur Steuererklärung
- Beitragsbescheinigung des Versicherers liegt vor und nennt den Zahlbeitrag.
- Lohnsteuerbescheinigung mit Kranken- und Pflegebeiträgen liegt vor.
- Höchstbetrag bestimmt: 2.800 € oder 1.900 €, bei Paaren addiert.
- BU-Summe in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
- Laufende BU-Rente: Anlage SO, Rentenbeginn und Laufzeit angegeben.
- Unterlagen abgelegt, falls das Finanzamt nachfragt.
Diese Seite ist allgemeine Information nach dem Stand der Vorschriften vom 24.10.2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Formularbezeichnungen und Zeilen können sich ändern; für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe.
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Mein BU-Kosten-Kompass (PDF)Häufige Fragen
Wo trage ich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand im Abschnitt für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Die Bezeichnungen und Zeilennummern wechseln von Jahr zu Jahr; ELSTER leitet Sie durch das aktuelle Formular.
Welchen Betrag muss ich eintragen: Zahlbeitrag oder Tarifbeitrag?
Grundsätzlich zählen die tatsächlich im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Wenn Ihr Vertrag einen Zahlbeitrag unter dem Tarifbeitrag ausweist, ist der niedrigere Zahlbeitrag die Grundlage. Die Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers nennt den Betrag.
Brauche ich Belege für das Finanzamt?
Bewahren Sie die Beitragsbescheinigung und die Lohnsteuerbescheinigung auf. Das Finanzamt kann Belege anfordern; wer sie parat hat, spart Zeit.
Wirkt sich der Eintrag immer steuermindernd aus?
Nein. Der Abzug ist nur möglich, soweit der Höchstbetrag (2.800 € bzw. 1.900 €) nicht schon durch Kranken- und Pflegebeiträge nach Nr. 3 ausgeschöpft ist (§ 10 Abs. 4 EStG). Bei vielen Angestellten bleibt kein Platz.
Wohin gehört die BU-Rente, wenn ich sie beziehe?
Eine private BU-Rente erklären Sie in der Regel in der Anlage SO bei den Leibrenten. Steuerpflichtig ist der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG bzw. § 55 EStDV. Rentenbescheid oder Leistungsmitteilung des Versicherers liefern die Daten.
Muss ich als Zusammenveranlagte beide Verträge angeben?
Ja, bei Zusammenveranlagung zählen die Beiträge beider Partner; auch die Höchstbeträge addieren sich (§ 10 Abs. 4 EStG). Tragen Sie jeden Vertrag der Person zu, die ihn bezahlt hat.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4) – abgerufen 24.10.2026
- § 22 EStG – sonstige Einkünfte (Leibrenten) – abgerufen 24.10.2026
- § 55 EStDV – Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten – abgerufen 24.10.2026
- Eigene Erhebung: Netto-Zahlbeitrag und Tarifbeitrag (brutto), Verhältnis 1,515 bei einem Online-Rechner – Abruf 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.