Inhalt (9 Abschnitte)
- Wer nennt die 80 Prozent – und mit welcher Begründung?
- Netto gegen Brutto: Wo die Regel an die Decke stößt
- Wann 80 Prozent zu wenig sind
- Wann 80 Prozent zu viel sind
- Vier Missverständnisse rund um die 80 Prozent
- Single oder Familie: Dieselbe Regel, unterschiedliche Folgen
- Was Sie stattdessen prüfen können
- Und wenn das Netto schwankt?
- Fazit: Startwert, kein Schlusspunkt
- Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); die Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl (19.05.2026).
- Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts – die 80 % vom Netto können darüber liegen, vor allem bei niedrigem Abzug vom Brutto.
- Die Regel ignoriert Fixkosten, Kredit, Kinder und die weiter zu zahlende Altersvorsorge; sie ist ein Orientierungswert, kein Bedarf.
- Die Rente wirkt fast proportional auf den Beitrag: Bei Rente 2.400 € statt 1.500 € ist rechnerisch mit dem 1,6-Fachen zu rechnen.
Die 80-Prozent-Regel besagt, dass die BU-Rente möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts betragen sollte (Finanztip, Stand 27.05.2026). Sie ist eine Faustregel, kein Gesetz: Die Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, und Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts. Ob 80 % für Sie passen, hängt von Fixkosten, Kredit und Familie ab.
Wer nennt die 80 Prozent – und mit welcher Begründung?
Die Zahl taucht in fast jedem BU-Ratgeber auf, deshalb lohnt der Blick auf ihre Herkunft. Wir haben für die Entstehung der Regel keine Primärquelle gefunden und behaupten daher nichts über ihren Ursprung. Belegt ist nur, wer sie nennt und wer nicht: Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026). Die Stiftung Warentest nennt in ihrem BU-Test 2026 keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und empfiehlt eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze, derzeit 67 Jahre (19.05.2026).
Warum 80 und nicht 100? Das ist unsere eigene Überlegung, nicht Zitat: Im Ernstfall können einzelne Kosten entfallen, etwa Fahrten zur Arbeit oder Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen. Dazu kommt, dass die private BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird (bei einer Rente bis zum Endalter nach der Laufzeit, z. B. 23 % bei 22 Jahren), während ein Gehalt voll steuerpflichtig ist. Ob diese Argumente bei Ihnen greifen, müssen Sie prüfen; sie sind Gründe, nicht Beweise. Die Rechnung für den Steueranteil steht auf der Seite BU-Rente versteuern.
Netto gegen Brutto: Wo die Regel an die Decke stößt
Die 80 % beziehen sich auf das Netto, die Obergrenze der Versicherer auf das Brutto. Das kann aneinander vorbeilaufen. Wie stark, hängt vom Abzug zwischen Brutto und Netto ab. Die Tabelle zeigt drei Modellfälle; die Nettowerte sind Annahmen zur Veranschaulichung.
| Brutto | Netto (Annahme) | 80 % vom Netto | Entspricht Anteil am Brutto | Obergrenze 60–70 % vom Brutto |
|---|---|---|---|---|
| 2.600 € | 1.950 € | 1.560 € | 60 % | 1.560 – 1.820 € |
| 3.900 € | 2.800 € | 2.240 € | 57 % | 2.340 – 2.730 € |
| 6.000 € | 3.700 € | 2.960 € | 49 % | 3.600 – 4.200 € |
In allen drei Fällen liegen die 80 % vom Netto innerhalb der Obergrenze. Das gilt typischerweise, wenn zwischen Brutto und Netto eine spürbare Lücke klafft. Anders sieht es aus, wenn das Netto fast so hoch ist wie das Brutto: bei Beamten ohne volle Sozialabgaben oder bei Selbstständigen, die Gewinn statt Gehalt angeben. Dort kann 80 % vom Netto über der zulässigen Rente liegen. Maßgeblich ist, was der jeweilige Anbieter zulässt; die Grenze nennt er im Antrag.
Wann 80 Prozent zu wenig sind
Die Regel unterschätzt den Bedarf, wenn große Posten nicht vom Einkommen abhängen. Wer eine hohe Kreditrate trägt, Kinder versorgt oder Unterhalt zahlt, hat Ausgaben, die im Ernstfall nicht um ein Fünftel schrumpfen. Auch eine Altersvorsorge, die weiterlaufen soll, gehört hinzu: Wer berufsunfähig wird, zahlt nichts mehr in die gesetzliche Rente ein. Für diese Fälle ist das Haushaltsbudget die bessere Methode; sie steht auf der Seite Wie hoch sollte die BU-Rente sein?. Die Spezialfälle behandeln BU und Familie und BU und Kredit.
Wann 80 Prozent zu viel sind
Umgekehrt kann die Regel über das Ziel hinausschießen. Wer allein lebt, wenig Fixkosten hat und über Rücklagen verfügt, braucht möglicherweise weniger als 80 %. Auch wer mit einem Partner zusammenlebt, der ein eigenes Einkommen hat, deckt einen Teil der Lücke ohnehin. Und: Jeder zusätzliche Euro Rente kostet Beitrag. Die Rente wirkt fast proportional; in unserer Erhebung (24.10.2026) kosteten 2.000 € rund ein Drittel mehr (Faktor 1,33) im Vergleich zu 1.500 €.
Beispielhaft für die Wirkung der Prozentwerte bei einem Netto von 3.000 €: 70 % entsprechen 2.100 €, 80 % 2.400 €, 90 % 2.700 €. Gemessen haben wir nur bis 2.000 €; darüber ist die Beitragswirkung eine Hochrechnung mit dem proportionalen Faktor. Im Modell hieße das für einen Beruf, dessen Beitragsmitte bei 1.500 € Rente 73,37 € beträgt: ungefähr das 1,4-Fache bei 2.100 €, das 1,6-Fache bei 2.400 € und das 1,8-Fache bei 2.700 €. Das ist eine Größenordnung, kein Preis.
| Anteil vom Netto | Rente | Faktor zu 1.500 € | Rechnerischer Beitrag |
|---|---|---|---|
| 70 % | 2.100 € | 1,4 | rund 103 € |
| 80 % | 2.400 € | 1,6 | rund 117 € |
| 90 % | 2.700 € | 1,8 | rund 132 € |
Vier Missverständnisse rund um die 80 Prozent
„Die Regel stammt von der Stiftung Warentest.“ Nein. Die Stiftung Warentest nennt in ihrem BU-Test 2026 keine Prozentzahl. Die Zahl wird in Ratgebern genannt, bei Finanztip mit dem Zusatz „möglichst“ (27.05.2026). Wer die Regel einem Prüfinstitut zuschreibt, gibt ihr mehr Gewicht, als sie hat.
„Die Versicherer zahlen ja ohnehin nur 60 bis 70 Prozent, also genügt das.“ Die Obergrenze bezieht sich auf das Brutto, nicht auf das Netto, und sie ist keine Empfehlung, sondern eine Annahmegrenze. Dass der Versicherer bis dorthin versichert, heißt nicht, dass die Rente Ihre Ausgaben deckt. Der Bedarf kommt aus Ihrem Haushalt, die Grenze aus dem Antrag.
„Mehr Rente ist immer besser.“ Mehr Rente bedeutet mehr Beitrag, und der muss über Jahrzehnte bezahlbar bleiben. Mit einer Einstiegsrente und Nachversicherung wächst der Schutz mit Ihrem Budget mit, ohne dass Sie den Vertrag später aufgeben müssen. Beitrag und Rente sollten zusammen zur Lebenslage passen.
„Einmal festgelegt, für immer gültig.“ Die 80 % von heute sind die 70 % von morgen, wenn das Gehalt steigt und die Rente gleich bleibt. Ohne Dynamik wächst die Rente nicht mit. Wie sich Dynamik auf den Preis auswirkt, behandelt die Seite BU mit Dynamik.
Single oder Familie: Dieselbe Regel, unterschiedliche Folgen
Die Prozentregel behandelt alle gleich, die Lebenslagen sind es nicht. Ein Single mit einer Miete von 850 € und wenig Verpflichtungen kommt mit 70 % oft ebenso aus, weil seine Fixkosten mit dem Einkommen mitwachsen. Eine Familie mit Kindern und Kredit hat einen hohen, wenig flexiblen Block an Ausgaben; hier sind 80 % oft knapp, und der Konflikt mit der Versicherer-Obergrenze entsteht schneller. Ein Paar mit zwei Einkommen profitiert dagegen von einem Puffer: Fällt eines aus, läuft das andere weiter.
Die Konsequenz für die Praxis: Nehmen Sie die 80 % als Probe, nicht als Ziel. Wenn Ihr Haushaltsbudget im Ernstfall deutlich darunter liegt, genügt weniger. Liegt es darüber, prüfen Sie, ob die Differenz anders abgedeckt wird, etwa durch das Einkommen des Partners, durch Rücklagen oder durch die gesetzliche Absicherung. Und wenn Sie nach der Rechnung zwischen zwei Werten schwanken, entscheiden Sie sich für den niedrigeren und planen die Nachversicherung ein, soweit der Vertrag sie vorsieht. Das ist die Variante, die den Beitrag begrenzt und Spielraum lässt.
Was Sie stattdessen prüfen können
- Stellen Sie das Haushaltsbudget auf, nicht nur das Netto: Was muss im Ernstfall weiterlaufen?
- Rechnen Sie die laufende Altersvorsorge ein; die Stiftung Warentest rät dazu (19.05.2026).
- Prüfen Sie Ihre gesetzliche Absicherung: Die durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente lag 2024 bei 1.041 € pro Monat, setzt aber 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit voraus.
- Fragen Sie, was der Anbieter bei Ihrem Einkommen als Obergrenze zulässt.
- Planen Sie die Nachversicherung ein, statt von Anfang an das Maximum zu zahlen.
Der BU-Rentenhöhe-Rechner setzt diese Schritte um: Regler von 60 bis 90 %, optional Brutto für die Obergrenze, weiterlaufende Beiträge und eine mögliche EM-Rente. Er gibt einen Orientierungswert, keinen Bedarf und keine Tarifempfehlung. Was die gewünschte Rente für Ihren Beruf kostet, rechnet der BU-Beitrags-Schätzer.
Und wenn das Netto schwankt?
Bei schwankendem Einkommen, etwa durch Boni, Schichtzulagen oder Selbstständigkeit, ist „das Netto“ keine feste Größe. Nehmen Sie dann einen vorsichtigen Durchschnitt über mehrere Monate und lassen Sie Einmalzahlungen außen vor. Versicherer verlangen bei variablem Einkommen häufig Nachweise; den Spielraum nach oben klären Sie vor dem Antrag, nicht danach.
Fazit: Startwert, kein Schlusspunkt
Die 80 % sind ein sinnvoller Startwert, weil sie eine Größenordnung vorgeben und Beratungsgespräche beschleunigen. Zum Schlusspunkt taugen sie nicht, denn sie kennen weder Ihre Ausgaben noch die Grenzen des Anbieters. Wer die Zahl nimmt, sollte drei Fragen anhängen: Passt sie zum Brutto-Deckel? Deckt sie meine Fixkosten und meine Vorsorge? Und kann ich den Beitrag dauerhaft zahlen? Wenn Sie das gemeinsam mit einem Experten aus unserem Partnernetzwerk klären möchten, können Sie dort Angebote vergleichen lassen; die Höhe der Rente ist dabei der erste Punkt auf der Liste. Eine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe gibt es dabei nicht – der Versicherer entscheidet im Antrag. Starten Sie mit dem BU-Kosten-Check, der Ihnen Beitragsspanne und Rentenlücke zeigt, ohne dass wir nach Ihrer Gesundheit fragen.
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Mein BU-Kosten-Kompass (PDF)Häufige Fragen
Wie viel Prozent vom Netto sollte die BU-Rente betragen?
Finanztip rät möglichst zu 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026). Die Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl. Versicherer begrenzen die Rente zusätzlich oft auf 60 bis 70 % des Bruttos.
Warum nicht 100 Prozent vom Netto?
Weil Versicherer die Rente am Einkommen deckeln, weil jede zusätzliche Rente den Beitrag erhöht und weil im Ernstfall manche Ausgaben, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, wegfallen können. Ob das für Sie gilt, hängt von Ihrer Lage ab.
Zählt Brutto oder Netto?
Für Ihre Planung zählt das Netto, für die Obergrenze der Versicherer das Brutto. Beide Zahlen gehören in die Rechnung.
Ist die BU-Rente steuerpflichtig?
Private BU-Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; bei der üblichen BU-Rente bis zum Endalter richtet sich der Anteil nach der Laufzeit, z. B. 23 % bei 22 Jahren (§ 22 EStG, § 55 Abs. 2 EStDV). Die Steuer im Einzelfall klärt ein Steuerberater.
Soll die Altersvorsorge in die BU-Rente eingerechnet werden?
Ja, die Stiftung Warentest rät, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann (19.05.2026).
Quellen
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test (Finanztest 06/2026) – 19.05.2026
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Ertragsanteil, Satz 3 der Nummer 1) – abgerufen 24.10.2026
- § 55 EStDV – Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.