Inhalt (7 Abschnitte)
- Finanztip rät, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber zu einer Rente, die auch die Altersvorsorge weiter bezahlt, und zu einer Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze.
- Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026).
- Die durchschnittlich neu bewilligte Erwerbsminderungsrente lag 2024 bei 1.041 € und setzt in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus; Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
- Die Rentenhöhe wirkt fast proportional auf den Beitrag: 1.000 € kosten das 0,67-Fache, 2.000 € das 1,33-Fache von 1.500 € (eigene Erhebung, 24.10.2026).
Als Orientierung für die BU-Rente nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026); Versicherer begrenzen sie aber oft auf 60–70 % des Bruttogehalts. Der Rechner leitet daraus einen Orientierungswert ab, zieht eine mögliche Erwerbsminderungsrente (Ø neu 2024: 1.041 €) ab und zeigt die Lücke:
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Stand 25.10.2026. Orientierungswert = Netto × gewählter Anteil (Finanztip, Stand 27.05.2026: möglichst 80 %; Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl) plus weiterlaufende Beiträge. Obergrenze: 60–70 % des Bruttos (Finanztip). Die Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI); Berufsschutz nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Der Wert ist kein Versicherungsbedarf, kein Tarifvorschlag und keine Beitragsprognose. Keine Gesundheitsdaten nötig.
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- Orientierungswert und Lücke zur Erwerbsminderungsrente
- Obergrenzen der Versicherer (60–70 % des Bruttos) und Nachversicherung später
- BU-Kosten-Kompass als PDF
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Mein BU-Kosten-Kompass (PDF)Wie der Rechner die BU-Rente ableitet
Der Rechner geht in vier Schritten vor. Erstens bestimmt er den Orientierungswert: Ihr Netto mal dem gewählten Anteil, voreingestellt 80 %, plus die Beiträge, die im Ernstfall weiterlaufen sollen. Zweitens zieht er die Erwerbsminderungsrente ab, die Sie eingeben – standardmäßig 0 €, weil viele Erwerbstätige die Voraussetzungen nicht oder nicht sicher erfüllen. Drittens vergleicht er das Ergebnis mit der üblichen Obergrenze der Versicherer, wenn Sie Ihr Brutto angeben. Viertens rundet er auf volle 50 € als Größenordnung, mit der Sie Angebote einholen können.
Die Voreinstellung 80 % stammt aus dem Ratgeber von Finanztip (Stand 27.05.2026). Stiftung Warentest nennt keine Prozentzahl, rät aber, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann, und eine Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze zu wählen, derzeit 67 (§ 35 SGB VI). Den Regler können Sie von 60 bis 90 % verschieben. Wichtig: Der Wert ist ein Orientierungswert, kein „Bedarf“ im Sinne einer Versicherungsberatung.
Beispielrechnung: Netto 2.800 €, Brutto 3.900 €
Eine Modellrechnung zur Veranschaulichung: Eine Angestellte verdient 3.900 € brutto und 2.800 € netto. Mit 80 % ergibt sich ein Orientierungswert von 2.240 €. Ohne Erwerbsminderungsrente ist die Lücke ebenfalls 2.240 €. Die Obergrenze von 60–70 % des Bruttos liegt bei 2.340 € bis 2.730 €; der Wunsch passt hinein, und der Rechner rundet auf 2.250 €. Setzt sie die durchschnittliche neue EM-Rente von 1.041 € an, sinkt die Lücke auf 1.199 € (gerundet 1.200 €). Das ist die Größenordnung, die eine private BU zusätzlich schließen müsste – wenn der Anspruch auf EM-Rente besteht.
Wie unterschiedlich die Beträge sind, zeigt der Beitrag: In unserer Erhebung kosteten 1.000 € Rente rund das 0,67-Fache, 2.000 € das 1,33-Fache von 1.500 €. Eine Rente von 2.250 € statt 1.500 € bedeutet deshalb rund die Hälfte mehr Beitrag. Mit dem BU-Beitrags-Schätzer sehen Sie, was das für Ihren Beruf heißt.
Warum nicht die ganze Lücke versichern?
Drei Gründe sprechen dafür, mit einer passenden Rente zu starten und später aufzustocken. Erstens begrenzen Versicherer die Rente am Einkommen; eine höhere Wunschrente kann bei der Antragsprüfung gekappt werden. Zweitens steigt der Beitrag fast proportional: Wer 2.000 statt 1.500 € versichert, zahlt etwa ein Drittel mehr. Drittens ist die Absicherung nicht endgültig: Über die Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente bei bestimmten Anlässen später erhöhen, ohne neue Gesundheitsprüfung – soweit der Vertrag das vorsieht. Welche Anlässe das sind, regeln die Bedingungen; der Experte erklärt sie Ihnen im Angebot.
| Netto pro Monat | 60 % | 70 % | 80 % | 90 % |
|---|---|---|---|---|
| 1.800 € | 1.080 € | 1.260 € | 1.440 € | 1.620 € |
| 2.400 € | 1.440 € | 1.680 € | 1.920 € | 2.160 € |
| 3.000 € | 1.800 € | 2.100 € | 2.400 € | 2.700 € |
| 4.000 € | 2.400 € | 2.800 € | 3.200 € | 3.600 € |
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich zu gängigen BU-Renten
Durchschnittlich neu bewilligte EM-Rente 2024 in Euro pro Monat – im Vergleich zu Beispiel-BU-Renten (Illustration)
Durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024: Rentenversicherungsbericht 2025, BT-Drs. 21/3080, hib 723/2025. BU-Renten sind frei gewählte Beispiele. EM-Rente setzt u. a. fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI).
Gesetzliche Absicherung nicht überschätzen
Wer fragt, wie hoch die private Rente sein soll, fragt oft zuerst: Was zahlt die gesetzliche Rente? Die durchschnittlich neu bewilligte Erwerbsminderungsrente betrug 2024 monatlich 1.041 € (Rentenversicherungsbericht 2025). Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren; volle Erwerbsminderung liegt bei weniger als drei, teilweise bei weniger als sechs Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit (§ 43 SGB VI). Einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Rechnerisch lagen 2024 rund 47 % der entschiedenen Anträge bei Ablehnungen, darin sind formale Ablehnungen enthalten (BT-Drs. 21/1792, eigene Summe). Setzen Sie deshalb nur dann einen Betrag an, wenn Ihre Renteninformation ihn stützt.
Welche Eingaben Sie nehmen sollten
Für das Netto nehmen Sie den Betrag, der monatlich auf Ihrem Konto ankommt, ohne Sonderzahlungen. Schwankt Ihr Einkommen, hilft der Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Das Brutto brauchen Sie nur für den Vergleich mit der Versicherer-Obergrenze; lassen Sie es auf 0, wenn Sie es nicht kennen. Bei weiterlaufenden Beiträgen zählen Sie nur das, was Sie im Ernstfall tatsächlich weiterzahlen müssten: Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (wenn die gesetzliche Absicherung entfällt), zur Altersvorsorge und die Raten für Kredite. Die Erwerbsminderungsrente setzen Sie nur an, wenn Ihre Renteninformation sie ausweist; im Zweifel bleibt sie bei 0 €, damit die Lücke nicht zu klein ausfällt.
Was nach dem Orientierungswert folgt
Mit der Größenordnung holen Sie Angebote ein. Zwei Dinge sollten Sie dabei beachten. Erstens: Fragen Sie nach dem Netto- und dem Bruttobeitrag; der Bruttobeitrag begrenzt die späteren Kosten. Zweitens: Fragen Sie nach der Nachversicherungsgarantie, damit Sie die Rente später erhöhen können, wenn das Einkommen steigt oder ein Kind geboren wird, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten – soweit der Vertrag das vorsieht. Die Details regeln die Bedingungen. Wer unsicher ist, wie sich Rente und Preis zueinander verhalten, schaut in Beitrag und Rentenhöhe.
Grenzen des Rechners
- Der Wert beruht auf Ihrem Netto; er berücksichtigt keine Inflation, keine Dynamik und keine Steuern. BU-Renten privater Verträge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert (Ertragsanteil-Rechner).
- Die Obergrenzen sind Orientierungen aus veröffentlichten Ratgeber-Angaben, keine Zusage Ihres Versicherers.
- Er sagt nichts darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt – das klärt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten.
- Er ersetzt keine Beratung. Rentenhöhe und Laufzeit sind Ihre Entscheidung.
Mehr zur Einordnung lesen Sie im Ratgeber Wie hoch sollte die BU-Rente sein? und zu den Faustregeln unter 80 Prozent vom Netto.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Als Orientierung nennt Finanztip möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts (Stand 27.05.2026). Versicherer begrenzen die Rente allerdings oft auf 60–70 % des Bruttos. Der Rechner zeigt beides und rundet auf eine Größenordnung, mit der Sie Angebote einholen können.
Soll ich die Erwerbsminderungsrente abziehen?
Nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit (§§ 43, 50 SGB VI). Die durchschnittlich neu bewilligte Rente lag 2024 bei 1.041 €. Tragen Sie einen Betrag nur ein, wenn Ihre Renteninformation ihn stützt; im Zweifel 0 €.
Wie begrenzen Versicherer die BU-Rente?
Üblich sind Grenzen von 60–70 % des Bruttoeinkommens (Finanztip, 27.05.2026). Die genaue Regel steht in den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers und kann nach Beruf und Einkommen unterschiedlich ausfallen.
Was kostet die berechnete Rente?
Das zeigt der BU-Beitrags-Schätzer. In unserer Erhebung (24.10.2026) kosteten 1.000 € Rente rund zwei Drittel des Beitrags für 1.500 €, 2.000 € rund ein Drittel mehr. Den Beitrag für Ihren Beruf und Ihr Alter rechnet der Schätzer.
Sollen weiterlaufende Beiträge in die Rente einfließen?
Wenn Sie im Ernstfall Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung oder Kreditraten weiterzahlen müssen, ja. Stiftung Warentest rät, die Rente so hoch zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann. Der Rechner addiert den Betrag zum Orientierungswert.
Quellen
- Finanztip: Berufsunfähigkeitsversicherung – Was kostet eine BU? (Rentenhöhe) – Stand 27.05.2026
- Stiftung Warentest (Finanztest): Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
- § 240 SGB VI – Berufsschutz (vor dem 2. Januar 1961 Geborene) – abgerufen 24.10.2026
- Bundestag hib 723/2025: Rentenversicherungsbericht 2025 (durchschnittliche EM-Rente 2024) – 22.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.