Inhalt (8 Abschnitte)
- Was ist eine abgekürzte Leibrente?
- Wie lesen Sie die Tabelle?
- Drei Rechenbeispiele
- Warum greift die Ausnahme der dritten Spalte bei der BU nicht?
- Abgekürzte Leibrente oder befristetes Anerkenntnis?
- Was gilt, wenn die Berufsunfähigkeit erst kurz vor dem Endalter eintritt?
- Gilt das auch für Basisrente und betriebliche BU?
- Was bedeutet das für Ihre Absicherung?
- Eine BU-Rente, die bis zu einem Endalter oder bis zum Tod gezahlt wird, ist steuerlich eine abgekürzte Leibrente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 55 Abs. 2 EStDV).
- Der Ertragsanteil richtet sich nach der Laufzeit in Jahren: z. B. 21 % bei 20, 26 % bei 25 und 30 % bei 30 Jahren.
- Laufzeit = Endalter minus Alter bei Rentenbeginn; bei Beginn mit 45 und Endalter 67 sind es 22 Jahre und 23 %.
- Die Ausnahme der dritten Spalte (Tabelle der lebenslangen Rente) betrifft nur sehr hohes Alter bei Rentenbeginn und ist für BU-Renten bis 67 praktisch ohne Bedeutung.
Eine BU-Rente, die bis zu einem Endalter (etwa 65 oder 67) gezahlt wird, ist steuerlich eine abgekürzte Leibrente: Ihr Ertragsanteil richtet sich nach der Laufzeit in Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV) – 21 % bei 20 Jahren Laufzeit (25 Jahre: 26 %, 30 Jahre: 30 %). Die Laufzeit ergibt sich aus Endalter minus Alter bei Rentenbeginn; Beginn mit 45 und Endalter 67 bedeutet 22 Jahre und 23 %. Stand: Oktober 2026.
Was ist eine abgekürzte Leibrente?
Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, die an die Lebenszeit einer Person geknüpft ist. Läuft sie ohne zeitliche Grenze bis zum Tod, ist sie lebenslang. Endet sie früher – zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Alter –, nennt das Steuerrecht sie abgekürzt: Sie wird längstens für eine bestimmte Zeit gezahlt, endet aber auch dann, wenn die Person vorher stirbt. Genau das ist die typische BU-Rente: Sie läuft, solange die Berufsunfähigkeit besteht, höchstens bis zum vereinbarten Endalter.
Warum der Unterschied steuerlich zählt? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in jeder Rentenzahlung ein Rückfluss des eingezahlten Kapitals und ein Ertrag stecken. Je länger die Rente läuft, desto größer ist der Ertragsanteil. Bei der abgekürzten Leibrente ist die Laufzeit begrenzt, deshalb ist der Anteil niedriger als bei der lebenslangen Rente mit gleichem Beginn. Die Regelung steht in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG und in § 55 Abs. 2 EStDV; wir haben beide am 24.10.2026 auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.
Wie lesen Sie die Tabelle?
Die Tabelle der abgekürzten Leibrente hat drei Spalten: die Laufzeit in Jahren, den Ertragsanteil in Prozent und das Alter bei Rentenbeginn, ab dem die Tabelle der lebenslangen Rente gilt. Sie lesen so:
1. Laufzeit bestimmen
Endalter minus Alter bei Rentenbeginn. Beginnt oder endet die Rente mitten im Jahr, kann die Berechnung abweichen; das klärt Ihr Steuerberater.
2. Ertragsanteil ablesen
Suchen Sie die Laufzeit in der Tabelle. Bei 22 Jahren sind es 23 %, bei 27 Jahren 28 %, bei 37 Jahren 36 %.
3. Dritte Spalte prüfen
Ist Ihr Alter bei Rentenbeginn mindestens so hoch wie dort angegeben, gilt die Tabelle der lebenslangen Rente. Bei 22 Jahren Laufzeit liegt die Grenze bei 60 Jahren – bei einer BU bis 67 passt das nie zusammen.
Die vollständige Tabelle mit allen Laufzeiten steht auf der Seite Ertragsanteil-Tabelle. Hier sehen Sie die für BU-Renten typischen Kombinationen aus Rentenbeginn und Endalter.
| Rentenbeginn mit | Endalter 60 | Endalter 65 | Endalter 67 |
|---|---|---|---|
| 25 Jahren | 35 % (35 J.) | 39 % (40 J.) | 40 % (42 J.) |
| 30 Jahren | 30 % (30 J.) | 35 % (35 J.) | 36 % (37 J.) |
| 35 Jahren | 26 % (25 J.) | 30 % (30 J.) | 32 % (32 J.) |
| 40 Jahren | 21 % (20 J.) | 26 % (25 J.) | 28 % (27 J.) |
| 45 Jahren | 16 % (15 J.) | 21 % (20 J.) | 23 % (22 J.) |
| 50 Jahren | 12 % (10 J.) | 16 % (15 J.) | 18 % (17 J.) |
| 55 Jahren | 5 % (5 J.) | 12 % (10 J.) | 14 % (12 J.) |
| 60 Jahren | – | 5 % (5 J.) | 8 % (7 J.) |
Die Tabelle zeigt zweierlei: Erstens steigt der Anteil mit jedem zusätzlichen Jahr Laufzeit. Zweitens lohnt ein Blick auf das Endalter im Vertrag: Zwischen Endalter 60 und 67 liegen bei Beginn mit 40 Jahren sieben Prozentpunkte (21 % gegen 28 %). Das ist kein Grund, ein kürzeres Endalter zu wählen – die Wahl hängt vom Schutzbedarf ab –, sondern eine Rechengröße für die Rentenphase.
Drei Rechenbeispiele
Alle drei Beispiele sind Modellrechnungen für eine BU-Rente von 1.800 € im Monat, also 21.600 € im Jahr, ohne Dynamik und ohne weitere Einkünfte.
| Fall | Laufzeit | Ertragsanteil | Steuerpflichtig pro Jahr | Steuerpflichtig insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| Beginn 33, Endalter 67 | 34 Jahre | 34 % | 7.344 € | 249.696 € |
| Beginn 41, Endalter 65 | 24 Jahre | 25 % | 5.400 € | 129.600 € |
| Beginn 58, Endalter 67 | 9 Jahre | 10 % | 2.160 € | 19.440 € |
Im mittleren Fall zahlt der Versicherer über 24 Jahre insgesamt 518.400 €; davon gelten 129.600 € als Einkommen, 388.800 € bleiben steuerfrei. Das ist die Ausgangslage vor dem persönlichen Steuersatz. Bei geringem übrigem Einkommen kann der Grundfreibetrag den steuerpflichtigen Teil abdecken. Die Zahlen setzen voraus, dass die Rente ohne Unterbrechung gezahlt wird; ob und wie lange das der Fall ist, entscheidet die Leistungsprüfung, nicht diese Rechnung. Mit eigenen Werten rechnet der Ertragsanteil-Rechner.
Warum greift die Ausnahme der dritten Spalte bei der BU nicht?
Die dritte Spalte der Tabelle setzt eine Obergrenze: Ist der Rentner bei Rentenbeginn mindestens so alt wie dort angegeben, soll stattdessen die Tabelle der lebenslangen Rente gelten. Für eine Laufzeit von 22 Jahren steht dort zum Beispiel die Zahl 60, für 12 Jahre die Zahl 72, für 7 Jahre die Zahl 81. Wer mit 60 eine auf 22 Jahre befristete Rente beginnen würde, wäre bei Ende 82 – bei einer BU, deren Endalter höchstens 67 beträgt, tritt das nicht ein. Die Ausnahme ist deshalb eher für andere Renten gedacht, etwa befristete Versorgungsrenten im höheren Alter. Für Sie bedeutet das: Bei BU-Renten bis zum Endalter genügt die Laufzeitspalte.
Abgekürzte Leibrente oder befristetes Anerkenntnis?
Zwei Begriffe werden oft vermischt. Die abgekürzte Leibrente beschreibt die steuerliche Form der Rente: Sie endet spätestens zum vereinbarten Endalter. Das befristete Anerkenntnis ist ein versicherungsrechtliches Instrument: Der Versicherer erkennt seine Leistungspflicht zunächst für einen begrenzten Zeitraum an und prüft danach neu. Das Gesetz erlaubt eine solche zeitliche Begrenzung nur einmal und bindet den Versicherer bis zum Fristablauf (§ 173 Abs. 2 VVG). Steuerlich ändert das Anerkenntnis den Ertragsanteil nicht – maßgeblich bleibt die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer. Die Nachprüfung regelt § 174 VVG: Der Versicherer wird nur leistungsfrei, wenn er die Änderung in Textform darlegt, frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang.
- Endalter im Vertrag: bestimmt die Laufzeit und damit den Ertragsanteil.
- Rentenbeginn: ergibt sich aus dem Anerkenntnis bzw. Leistungsbescheid.
- Befristung des Anerkenntnisses: ändert nicht die steuerliche Einordnung der Rente.
Was gilt, wenn die Berufsunfähigkeit erst kurz vor dem Endalter eintritt?
Bei sehr kurzen Laufzeiten sinkt der Ertragsanteil gegen null. Tritt die Berufsunfähigkeit erst kurz vor dem Endalter ein, ist die Rente kurz und der steuerpflichtige Anteil minimal. Die Tabelle nennt für ein Jahr Laufzeit 0 %, für zwei Jahre 1 % und für drei Jahre 2 %. Diese kurzen Laufzeiten entstehen bei einer BU mit Endalter 65, wenn der Leistungsfall mit 62 bis 64 Jahren beginnt, und bei Endalter 67, wenn er mit 64 bis 66 Jahren beginnt.
Ein Zahlenbeispiel: Beginnt eine Rente von 1.800 € mit 64 Jahren und endet mit 67, beträgt die Laufzeit drei Jahre, der Ertragsanteil 2 % und der steuerpflichtige Betrag 432 € im Jahr – von 21.600 € Rente. Das ist nur eine Rechengröße; ob für diese Zeit Rente fließt, hängt von den Leistungsvoraussetzungen ab. Die gleiche Logik erklärt, warum Rentenbeginn und Endalter zusammen die Steuerlast bestimmen: Kurze Restlaufzeit, kleiner Anteil.
Wer überlegt, das Endalter zu verkürzen, um den Beitrag zu senken (laut Finanztip, Stand 27.05.2026, ein Sparhebel), sollte die Folgen für die Absicherung bedenken: Nach dem Endalter endet die Rente, auch wenn die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Die steuerliche Wirkung ist dabei zweitrangig. Praktische Hebel für die Beitragshöhe sammelt der Ratgeber BU-Beitrag senken.
Gilt das auch für Basisrente und betriebliche BU?
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Tabellen betreffen private Leibrenten. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionskassen und Direktversicherungen, einschließlich Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten, unterliegen § 22 Nr. 5 EStG. Wie eine BU-Rente aus einem solchen Vertrag besteuert wird, haben wir nicht im Detail geprüft und nennen deshalb keine Zahlen. Die Basisrente behandelt BU und Rürup-Rente in ihren Grundzügen; für alles Weitere ist ein Steuerberater zuständig.
Was bedeutet das für Ihre Absicherung?
Die Steuer ist eine Randrechnung, aber eine, die man kennen sollte. Wer das Endalter wählt, entscheidet zugleich über die Laufzeit und die Höhe des Ertragsanteils. Wichtiger sind jedoch die Absicherungsziele: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag bei Neuzugängen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat (Rentenversicherungsbericht 2025), und einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Die Lücke, die eine private BU schließen kann, schätzt der BU-Rentenhöhe-Rechner. Was die Absicherung für Ihr Profil kostet, zeigt der BU-Kosten-Check, der keine Gesundheitsfragen stellt. Einen Überblick über das Zusammenspiel von Beitrag und Steuer gibt außerdem Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer.
Diese Seite ist allgemeine Information nach dem Stand der Vorschriften vom 24.10.2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an einen Steuerberater.
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Mein BU-Kosten-Kompass (PDF)Häufige Fragen
Was ist eine abgekürzte Leibrente bei der BU?
Eine Rente, die nur für eine begrenzte Zeit gezahlt wird, bei der BU bis zum vereinbarten Endalter, längstens bis zum Tod. Steuerlich wird sie über den Ertragsanteil nach der Laufzeit erfasst (§ 55 Abs. 2 EStDV).
Wie hoch ist der Ertragsanteil bei der abgekürzten Leibrente?
Er hängt von der Laufzeit ab: 12 % bei 10 Jahren, 21 % bei 20, 26 % bei 25, 30 % bei 30 Jahren. Beispiel: Rentenbeginn mit 45, Endalter 67, Laufzeit 22 Jahre, Ertragsanteil 23 %.
Wie berechne ich die Laufzeit?
Endalter minus Alter bei Rentenbeginn. Beginnt die BU-Rente mit 38 Jahren und endet mit 65, beträgt die Laufzeit 27 Jahre; der Ertragsanteil ist 28 %.
Was bedeutet die dritte Spalte in der Tabelle?
Ist der Rentner bei Rentenbeginn mindestens so alt wie dort angegeben, gilt stattdessen die Tabelle der lebenslangen Rente. Bei BU-Renten bis 67 ist das praktisch nie der Fall.
Ist eine befristete BU-Rente dasselbe wie ein befristetes Anerkenntnis?
Nein. Die Befristung der Leistungsdauer bis zum Endalter ist Vertragsinhalt. Ein befristetes Anerkenntnis nach § 173 VVG begrenzt dagegen nur die Zeit, für die der Versicherer die Leistung zunächst zusagt.
Gilt die Tabelle auch für die Basisrente oder bAV?
Nicht ohne Weiteres. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionskassen und Direktversicherungen fallen unter § 22 Nr. 5 EStG. Ein Steuerberater klärt die Einzelheiten.
Quellen
- § 55 EStDV – Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten – abgerufen 24.10.2026
- § 22 EStG – sonstige Einkünfte (Leibrenten, Altersvorsorgeleistungen) – abgerufen 24.10.2026
- § 173 VVG – Anerkenntnis – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.