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Ertragsanteil-Tabelle für die BU-Rente: lebenslang und abgekürzt

Welcher Teil einer privaten BU-Rente ist steuerpflichtig? Das Gesetz beantwortet es mit zwei Tabellen. Hier stehen sie vollständig, geprüft am 24.10.2026 – mit Erklärung, wann welche gilt.

Redaktion BU-Kosten.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Welche Tabelle gilt für meine BU-Rente?
  2. Tabelle 1: Lebenslange Leibrente nach Alter bei Rentenbeginn
  3. Tabelle 2: Abgekürzte Leibrente nach Laufzeit
  4. Beispiele zum Nachrechnen
  5. Was die Tabellen nicht abdecken
Das Wichtigste in Kürze
  • Private Leibrenten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; bei lebenslanger Rente mit Beginn im Alter 65 oder 66 sind es 18 %, mit 67 Jahren 17 %.
  • Eine BU-Rente bis zu einem Endalter ist eine abgekürzte Leibrente: Hier zählt die Laufzeit, z. B. 21 % bei 20, 26 % bei 25 und 30 % bei 30 Jahren (§ 55 Abs. 2 EStDV).
  • Ist der Rentner bei Rentenbeginn mindestens so alt wie in der dritten Spalte angegeben, gilt stattdessen die Tabelle der lebenslangen Rente.
  • Für Basisrente, Pensionskasse und Direktversicherung gilt § 22 Nr. 5 EStG – die Tabellen gelten dort nicht ohne Weiteres.

Private BU-Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert: Bei der üblichen BU-Rente bis zum Endalter zählt die Laufzeit (abgekürzte Leibrente, z. B. 23 % bei 22 Jahren, 26 % bei 25 Jahren); die 18 % gelten nur für lebenslange Renten mit Beginn im Alter 65 oder 66. Beide Tabellen stehen unten vollständig (§ 22 EStG, § 55 EStDV; Stand: Oktober 2026).

Welche Tabelle gilt für meine BU-Rente?

Das hängt davon ab, wie lange die Rente läuft. Eine BU-Rente, die bis zu einem vereinbarten Endalter gezahlt wird – meist 60, 65 oder 67 –, ist eine abgekürzte Leibrente. Für sie gilt die zweite Tabelle, in der die Laufzeit in Jahren den Ertragsanteil bestimmt: Beginnt die Rente mit 45 Jahren und endet mit 67, beträgt die Laufzeit 22 Jahre und der Ertragsanteil 23 %. Läuft die Rente lebenslang, gilt die erste Tabelle mit dem Alter bei Rentenbeginn. Die dritte Spalte der zweiten Tabelle regelt eine Ausnahme: Ist der Rentner bei Rentenbeginn mindestens so alt wie dort angegeben, gilt stattdessen die erste Tabelle.

Tabelle 1: Lebenslange Leibrente nach Alter bei Rentenbeginn

Ertragsanteil der lebenslangen Leibrente nach dem Alter bei Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Quelle: gesetze-im-internet.de, abgeglichen am 24.10.2026. Stand: Oktober 2026.
Alter bei RentenbeginnErtragsanteil
0–1 Jahre59 %
2–3 Jahre58 %
4–5 Jahre57 %
6–8 Jahre56 %
9–10 Jahre55 %
11–12 Jahre54 %
13–14 Jahre53 %
15–16 Jahre52 %
17–18 Jahre51 %
19–20 Jahre50 %
21–22 Jahre49 %
23–24 Jahre48 %
25–26 Jahre47 %
27 Jahre46 %
28–29 Jahre45 %
30–31 Jahre44 %
32 Jahre43 %
33–34 Jahre42 %
35 Jahre41 %
36–37 Jahre40 %
38 Jahre39 %
39–40 Jahre38 %
41 Jahre37 %
42 Jahre36 %
43–44 Jahre35 %
45 Jahre34 %
46–47 Jahre33 %
48 Jahre32 %
49 Jahre31 %
50 Jahre30 %
51–52 Jahre29 %
53 Jahre28 %
54 Jahre27 %
55–56 Jahre26 %
57 Jahre25 %
58 Jahre24 %
59 Jahre23 %
60–61 Jahre22 %
62 Jahre21 %
63 Jahre20 %
64 Jahre19 %
65–66 Jahre18 %
67 Jahre17 %
68 Jahre16 %
69–70 Jahre15 %
71 Jahre14 %
72–73 Jahre13 %
74 Jahre12 %
75 Jahre11 %
76–77 Jahre10 %
78–79 Jahre9 %
80 Jahre8 %
81–82 Jahre7 %
83–84 Jahre6 %
85–87 Jahre5 %
88–91 Jahre4 %
92–93 Jahre3 %
94–96 Jahre2 %
ab 97 Jahre1 %

Tabelle 2: Abgekürzte Leibrente nach Laufzeit

Ertragsanteil der abgekürzten Leibrente nach Laufzeit (§ 55 Abs. 2 EStDV). In der dritten Spalte: Ist der Rentner bei Rentenbeginn mindestens so alt, gilt stattdessen die Tabelle der lebenslangen Rente. Quelle: gesetze-im-internet.de, abgeglichen am 24.10.2026. Stand: Oktober 2026.
LaufzeitErtragsanteilAusnahme ab Alter
1 Jahre0 %entfällt
2 Jahre1 %entfällt
3 Jahre2 %97
4 Jahre4 %92
5 Jahre5 %88
6 Jahre7 %83
7 Jahre8 %81
8 Jahre9 %80
9 Jahre10 %78
10 Jahre12 %75
11 Jahre13 %74
12 Jahre14 %72
13 Jahre15 %71
14–15 Jahre16 %69
16–17 Jahre18 %67
18 Jahre19 %65
19 Jahre20 %64
20 Jahre21 %63
21 Jahre22 %62
22 Jahre23 %60
23 Jahre24 %59
24 Jahre25 %58
25 Jahre26 %57
26 Jahre27 %55
27 Jahre28 %54
28 Jahre29 %53
29–30 Jahre30 %51
31 Jahre31 %50
32 Jahre32 %49
33 Jahre33 %48
34 Jahre34 %46
35–36 Jahre35 %45
37 Jahre36 %43
38 Jahre37 %42
39 Jahre38 %41
40–41 Jahre39 %39
42 Jahre40 %38
43–44 Jahre41 %36
45 Jahre42 %35
46–47 Jahre43 %33
48 Jahre44 %32
49–50 Jahre45 %30
51–52 Jahre46 %28
53 Jahre47 %27
54–55 Jahre48 %25
56–57 Jahre49 %23
58–59 Jahre50 %21
60–61 Jahre51 %19
62–63 Jahre52 %17
64–65 Jahre53 %15
66–67 Jahre54 %13
68–69 Jahre55 %11
70–71 Jahre56 %9
72–74 Jahre57 %6
75–76 Jahre58 %4
77–79 Jahre59 %2
ab 80 JahrenTabelle der lebenslangen Rente–

Beispiele zum Nachrechnen

Drei Modellrechnungen zur Veranschaulichung. Beispiel 1: Lebenslange Rente von 1.200 € monatlich ab 55 Jahren. Tabelle 1 nennt für 55 bis 56 Jahre 26 %. Die Jahresrente von 14.400 € ist zu 3.744 € steuerpflichtig. Beispiel 2: BU-Rente von 1.500 € von 45 bis 67 Jahren. Die Laufzeit beträgt 22 Jahre, Tabelle 2 nennt 23 %; die Ausnahme greift erst ab 60 Jahren und gilt hier nicht. Von 18.000 € sind 4.140 € steuerpflichtig. Beispiel 3: BU-Rente bis 65, Beginn mit 58 Jahren, Laufzeit 7 Jahre: Tabelle 2 nennt 8 %, die Ausnahme erst ab 81 Jahren. Bei 1.000 € monatlich sind von 12.000 € nur 960 € steuerpflichtig.

Noch einfacher geht es mit dem Ertragsanteil-Rechner, der beide Tabellen enthält und die Ausnahme selbst prüft. Zu den Hintergründen lesen Sie BU-Rente versteuern und abgekürzte Leibrente.

Was die Tabellen nicht abdecken

  • Altersvorsorgeverträge: Leistungen aus Basisrente, Pensionskassen und Direktversicherungen, einschließlich BU- und EM-Renten, fallen unter § 22 Nr. 5 EStG; die Einzelheiten klärt ein Steuerberater.
  • Gesetzliche Renten: Die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung folgt anderen Regeln.
  • Die Steuer selbst: Der Ertragsanteil bestimmt nur den steuerpflichtigen Teil; Steuersatz, Freibeträge und andere Einkünfte entscheiden über die Höhe der Steuer.

Die Tabellen entsprechen dem Gesetzestext, abgeglichen am 24.10.2026. Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der nächsten Aktualisierung; maßgeblich ist stets der aktuelle Gesetzestext. Keine Steuerberatung. Wer den Beitrag steuerlich prüfen will, nutzt den Rechner zum Absetzen des BU-Beitrags.

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Daten verwenden: Tabelle 1 (CSV) · Tabelle 2 (CSV). Zitiervorschlag: „Ertragsanteil-Tabelle für die BU-Rente: lebenslang und abgekürzt“, BU-Kosten.de, Stand 25. Oktober 2026, https://bu-kosten.de/daten/ertragsanteil-tabelle/

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 65?

Bei einer lebenslangen Leibrente 18 %; das gilt auch bei Beginn mit 66 Jahren. Mit 67 Jahren sind es 17 %, mit 60 Jahren 22 %, mit 50 Jahren 30 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).

Welche Tabelle gilt für eine BU-Rente bis 67?

Die der abgekürzten Leibrente, nach Laufzeit: Eine Rente ab 45 bis 67 läuft 22 Jahre und hat 23 % Ertragsanteil. Greift die Ausnahme der dritten Spalte (bei 22 Jahren ab Alter 60), gilt die Tabelle der lebenslangen Rente.

Warum gibt es eine dritte Spalte?

Weil die Verordnung bei hohem Alter zu Rentenbeginn trotz befristeter Laufzeit die Tabelle der lebenslangen Rente anordnet: Ist der Rentner bei Beginn mindestens so alt wie in der Spalte angegeben, gilt diese (§ 55 Abs. 2 EStDV).

Gelten die Tabellen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Nein. Die Tabellen betreffen private Leibrenten. Die gesetzliche Rente wird nach anderen Regeln besteuert.

Wo steht der Ertragsanteil im Gesetz?

Für die lebenslange Rente in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, für die abgekürzte in § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

Quellen

  1. § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte – abgerufen 24.10.2026
  2. § 55 EStDV – Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Kosten.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung (Beitrag nach Beruf, Alter und Rente, Netto und Brutto, Rentenhöhe, Steuer) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und kein Versicherer; Beitragswerte sind Ergebnisse unserer Erhebung in Online-Rechnern (24.10.2026) und kein Angebot. Keine Rechts- und keine Steuerberatung. Herausgeber: BU-Kosten.de. BU-Kosten.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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